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Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz

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T<br />

Was sagt die<br />

Gefahrstoffverordnung?<br />

»Gefahrstoffe sind krebserzeugend<br />

(Kategorie 1 u. 2: T,<br />

Kategorie 3: Xn), wenn sie be<strong>im</strong><br />

Einatmen, Verschlucken oder<br />

Aufnahme über die Haut Krebs<br />

erregen oder die Krebshäufigkeit<br />

erhöhen können.«<br />

Steintrennarbeiten verursachen<br />

quarzhaltige Steinstäube.<br />

52<br />

Umgang mit<br />

krebserzeugenden Stoffen<br />

Beschäftigte sind an gartenbaulichen Arbeitsplätzen<br />

auch lungengängigen Gefahrstoffen<br />

ausgesetzt. Diese können u.U. krebserregend sein.<br />

Stäube und Dämpfe verschiedenster Herkunft belasten<br />

die Umgebungsluft am Arbeitsplatz und gefährden die<br />

Gesundheit.<br />

Hierzu zählen z. B. quarzhaltige Steinstäube, Stäube<br />

von Harthölzern, natürliche Mineralfasern (Asbest) und<br />

künstliche Mineralfasern in Baustoffen. Weiterhin sind<br />

Verbrennungsrückstände und Aschen (z. B. Stäube in<br />

Krematorien), ausgasende Kraftstoffe be<strong>im</strong> Betanken.<br />

Ist die Verminderung von Gefahren durch Alternativstoffe<br />

oder technische Maßnahmen nicht möglich, ist<br />

u.a. geeigneter Atemschutz zu tragen.<br />

Auch wenn es häufig an der Akzeptanz Atemschutz<br />

zu tragen mangelt, so ist er dennoch unverzichtbar,<br />

zumal der Handel intelligente und preiswerte<br />

Alternativen zur partikelfiltrierenden Halbmaske<br />

bietet.<br />

Ergänzende Literatur:<br />

Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Gefahrstoffverordnung mit Anhängen,<br />

TRGS 519 »Asbest« und 521 »Faserstäube«,<br />

TRGS 553 »Holzstaub«,<br />

TRGS 905 »Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder<br />

fortpflanzungsgefährdender Stoffe«,<br />

GBG 8 »Körperschutz <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong>«,<br />

BGR 217 (ehem. ZH 1/410) »Mineralischer Staub«,<br />

u.a.

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