Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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Was sagt die<br />
Gefahrstoffverordnung?<br />
»Gefahrstoffe sind brandfördernd,<br />
wenn sie in der Regel<br />
selbst nicht brennbar sind, aber<br />
bei Berührung mit brennbaren<br />
Stoffen oder Zubereitungen,<br />
überwiegend durch Sauerstoffabgabe,<br />
die Brandgefahr und<br />
die Heftigkeit eines Brandes<br />
beträchtlich erhöhen.«<br />
36<br />
O<br />
Umgang mit<br />
brandfördernden Stoffen<br />
Zu den brandfördernden Arbeitsstoffen, die <strong>im</strong><br />
<strong>Gartenbau</strong> Verwendung finden, gehören einige<br />
Düngemittel (z. B. Kaliumnitrat), diverse Herbizide<br />
mit den Wirkstoffen Kaliumchlorat und Natriumchlorat<br />
sowie das be<strong>im</strong> Autogenschweißen verwendete Sauerstoffgas.<br />
Zwar <strong>im</strong> engeren Sinne nicht als brandfördernd<br />
eingestuft, aber dennoch die Entstehung von Bränden<br />
fördernd, kann die lose Lagerung einiger Düngemittel<br />
sein. Zu nennen sind hierbei z. B. Brandkalk, Kalkstickstoff<br />
oder Kalkamonsalpeter.<br />
Abhilfe kann hier geschaffen werden durch getrennte<br />
Lagerung in ausgewiesenen Lagerbereichen, die<br />
zudem mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sind.<br />
Ergänzende Literatur:<br />
Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
BG 30 Brandschutz bei Schweiß- und Schneidearbeiten,<br />
BGI 593 (ZH 1/223) Schadstoffe in der Schweißtechnik,<br />
BGI 554 (ZH 1/102) Sicherheitslehrbrief für Gasschweißer,<br />
Quelle: Lagerung von Düngemitteln<br />
u.a.