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Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz

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Was sagt die<br />

Gefahrstoffverordnung?<br />

»Gefahrstoffe sind brandfördernd,<br />

wenn sie in der Regel<br />

selbst nicht brennbar sind, aber<br />

bei Berührung mit brennbaren<br />

Stoffen oder Zubereitungen,<br />

überwiegend durch Sauerstoffabgabe,<br />

die Brandgefahr und<br />

die Heftigkeit eines Brandes<br />

beträchtlich erhöhen.«<br />

36<br />

O<br />

Umgang mit<br />

brandfördernden Stoffen<br />

Zu den brandfördernden Arbeitsstoffen, die <strong>im</strong><br />

<strong>Gartenbau</strong> Verwendung finden, gehören einige<br />

Düngemittel (z. B. Kaliumnitrat), diverse Herbizide<br />

mit den Wirkstoffen Kaliumchlorat und Natriumchlorat<br />

sowie das be<strong>im</strong> Autogenschweißen verwendete Sauerstoffgas.<br />

Zwar <strong>im</strong> engeren Sinne nicht als brandfördernd<br />

eingestuft, aber dennoch die Entstehung von Bränden<br />

fördernd, kann die lose Lagerung einiger Düngemittel<br />

sein. Zu nennen sind hierbei z. B. Brandkalk, Kalkstickstoff<br />

oder Kalkamonsalpeter.<br />

Abhilfe kann hier geschaffen werden durch getrennte<br />

Lagerung in ausgewiesenen Lagerbereichen, die<br />

zudem mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sind.<br />

Ergänzende Literatur:<br />

Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

BG 30 Brandschutz bei Schweiß- und Schneidearbeiten,<br />

BGI 593 (ZH 1/223) Schadstoffe in der Schweißtechnik,<br />

BGI 554 (ZH 1/102) Sicherheitslehrbrief für Gasschweißer,<br />

Quelle: Lagerung von Düngemitteln<br />

u.a.

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