Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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6. Nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ist<br />
be<strong>im</strong> Umgang mit Gefahrstoffen Alleinarbeit nur zulässig,<br />
wenn zusätzliche Schutzmaßnahmen (Personen-Notsignal-Anlagen)<br />
ergriffen werden oder eine angemessene<br />
Aufsicht gewährleistet ist.<br />
Schutzstufe 3<br />
1. Ist die Substitution von Gefahrstoffen der Schutzstufe 3<br />
technisch nicht möglich, so ist mit diesen Gefahrstoffen<br />
in einem geschlossenen System umzugehen. Ist ein<br />
geschlossenes System technisch nicht möglich, so ist<br />
die Exposition nach dem Stand der Technik so weit wie<br />
möglich zu verringern.<br />
2. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten<br />
sind. Erforderliche Messungen sind durchzuführen,<br />
es sei denn, die Tätigkeiten werden gemäß VSK<br />
(Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien) durchgeführt.<br />
Ist <strong>im</strong> Ausnahmefall die Einhaltung eines AGW nicht<br />
möglich (z.B. Abbrucharbeiten), so ist die Exposition der<br />
Beschäftigten nach dem Stand der Technik so weit wie<br />
möglich zu verringern. Es sind in solchen Fällen weitere<br />
Maßnahmen erforderlich, wie z.B. Körperschutz.<br />
3. Arbeitsbereiche nach Schutzstufe 3 sind nur für<br />
best<strong>im</strong>mte Personen zugänglich. T und T+ Stoffe sind<br />
unter Verschluss zu halten oder nur Fachkundigen<br />
zugänglich.<br />
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