Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Exposition – dermal –<br />
Die dermale Exposition wird verstanden als das Vorhandensein eines Stoffes<br />
in flüssiger oder fester Form auf der Haut des Arbeitnehmers. Sie lässt sich<br />
beschreiben durch die Menge und Konzentration des Stoffes auf der Haut, die<br />
benetzte Fläche, die Lokalisation und Dauer und die Häufigkeit des Hautkontaktes.<br />
Gefährlichkeitsmerkmale<br />
Gefährlich sind Stoffe und Zubereitungen, die eine oder mehrere der in § 3 a<br />
Abs. 1 ChemG und in Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG näher best<strong>im</strong>mten<br />
Eigenschaften aufweisen. [§ 4 (1) GefStoffV]<br />
Lagern<br />
Ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Andere. Es<br />
schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden<br />
nach ihrem Beginn oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein<br />
Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. [GefStoffV]<br />
Stand der Technik<br />
Ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen,<br />
der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit<br />
und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Best<strong>im</strong>mung<br />
des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen<br />
oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden<br />
sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Arbeitsplatzhygiene.<br />
[GefStoffV]<br />
Stoffe<br />
Sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, wie sie natürlich<br />
vorkommen oder hergestellt werden, einschließlich der Verunreinigungen und<br />
der für die Vermarktung erforderlichen Hilfsstoffe. [§ 3 Nr. 1 ChemG]