Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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Weitere Schutzmaßnahmen<br />
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung führt der Arbeitgeber<br />
technische und organisatorische Maßnahmen durch, um die<br />
Beschäftigten gegen Gefährdungen durch physikalisch-chemische<br />
Eigenschaften (z.B. entzündlich, brennbar, explosionsgefährlich,<br />
sonstig chemisch instabil) von Gefahrstoffen zu schützen.<br />
Dies beinhaltet z.B.:<br />
Brandbelastung und Möglichkeit der Brandentfaltung<br />
auf das notwendige Maß begrenzen<br />
Austreten von brennbaren Flüssigkeiten verhindern bzw.<br />
austretende Flüssigkeiten sicher auffangen<br />
Staubablagerungen rechtzeitig und gefahrlos beseitigen<br />
Das Auftreten entzündlicher Gemische bzw. Zündgefahren<br />
vermeiden<br />
Rettungs- und Fluchtwege schaffen<br />
Ausreichende Feuerlöscheinrichtungen zur Verfügung stellen<br />
und Angriffswege zur Brandbekämpfung vorsehen<br />
Arbeitsbereiche mit Brand- und Explosionsgefahren kennzeichnen<br />
und die Verwendung von offenem Licht und Feuer verbieten<br />
Lagerungsvorhaben und Zusammenlagerungsverbote beachten<br />
Siehe hierzu auch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung,<br />
insbesondere das Explosionsschutzdokument (GBG 17.3)<br />
Alle Maßnahmen in Bezug auf Betriebsstörungen, Unfälle und<br />
Notfälle sind vom Arbeitgeber zu planen, mit den Beschäftigten<br />
zu üben und in Form von Notfallübungen zu trainieren.<br />
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