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Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz

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Landesbauordnungen (LBauO) mit Verordnungen<br />

zur Feststellung der wasserrechtlichen<br />

Eignung von Bauprodukten und<br />

Bauarten (WasBauPVO) und Löschwasserrückhalterichtlinien<br />

(LöRüRL),<br />

Bundes<strong>im</strong>missionsschutzverordnung<br />

(BImSchV) u.a.<br />

den rechtlichen Rahmen für die Lagerung<br />

von Gefahrstoffen bzw. wassergefährdenden<br />

Stoffen dar.<br />

Da in gartenbaulichen Betrieben von<br />

geringen Verbrauchsmengen bis hin zu<br />

betrieblichen Großlagern, Tankstellen und<br />

dergleichen sehr verschiedenartig gelagert<br />

wird, ist eine Zusammenfassung der ausschlaggebenden<br />

rechtlichen Vorgaben sehr<br />

komplex. Bitte ziehen Sie hier die zuständigen<br />

Stellen zu Rate.<br />

H13 »Feuer, offenes Licht<br />

und Rauchen verboten«<br />

<strong>Gartenbau</strong>-Berufsgenossenschaft<br />

Gefahrstoffe sicher lagern<br />

Tipps und<br />

Ratschläge<br />

für den<br />

<strong>Gartenbau</strong>-<br />

Betrieb<br />

Wesentliche Anforderungen an<br />

Läger für Gefahrstoffe, entzündbare<br />

Flüssigkeiten und wassergefährdende<br />

Stoffe finden Sie <strong>im</strong><br />

Merkheft der <strong>Gartenbau</strong>-BG 17.3<br />

»Gefahrstoffe sicher lagern«.<br />

H22 »Dieselkraftstoff« H24 »Ottokraftstoff«<br />

GBG 17.3<br />

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