Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz
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Was sagt die<br />
Gefahrstoffverordnung?<br />
»Gefahrstoffe sind sensibilisierend,<br />
wenn sie be<strong>im</strong> Einatmen<br />
(Xn) oder Aufnahme über<br />
die Haut (Xi) Überempfindlichkeitsreaktionen<br />
hervorrufen<br />
können, so dass bei künftiger<br />
Exposition gegenüber dem Stoff<br />
oder Zubereitung charakteristische<br />
Störungen auftreten.«<br />
Xi<br />
Pr<strong>im</strong>eln beinhalten<br />
sensibilisierende Inhaltsstoffe,<br />
Pr<strong>im</strong>in.<br />
50<br />
Umgang mit<br />
sensibilisierenden Stoffen<br />
In gartenbaulichen Unternehmen und angeschlossenen<br />
Nebenbetrieben (z. B. Werkstätten)<br />
finden zahlreiche Flüssigkeiten Verwendung, von<br />
denen bei nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen<br />
<strong>im</strong> direkten Kontakt eine sensibilisierende Wirkung<br />
am Körper zu erwarten und meistens auch umgehend<br />
zu erkennen ist.<br />
Hierzu gehören z. B. Schmier- und Kühlschmierstoffe<br />
in Werkstätten und Reinigungsflüssigkeiten in Vermehrungs-<br />
und Anzuchtbetrieben, Reinigung und<br />
Desinfektion der Anlagen in Pilzzuchtbetrieben.<br />
Weiterhin sind Beschäftigte, die z. B. mit Säften von<br />
Pflanzen (Gerbstoffen), Wasser und Pflanzenfarben in<br />
Kontakt kommen, sensibilisierenden Prozessen ausgesetzt.<br />
Dies ist z. B. in der Floristik und bei der<br />
Pflanzenvermehrung <strong>im</strong> besonderen Maße der Fall.<br />
Ergänzende Literatur:<br />
Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />
BGI 566 (ZH 1/124), CHV 5 (ZH 1/220),<br />
Biostoffverordnung CHV 15 (ZH 1/6),<br />
Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe (versch. TRbA),<br />
TRGS 401 »Gefährdungen durch Hautkontakt« und 540 »Sensibilisierende<br />
Stoffe«, TRGS 902<br />
BGR 196 (ZH 1/708) Benutzung von Hautschutz,<br />
Gefahrstoffverordnung