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Gerfahrstoffe im Gartenbau - NABU-Netz

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Was sagt die<br />

Gefahrstoffverordnung?<br />

»Gefahrstoffe sind sensibilisierend,<br />

wenn sie be<strong>im</strong> Einatmen<br />

(Xn) oder Aufnahme über<br />

die Haut (Xi) Überempfindlichkeitsreaktionen<br />

hervorrufen<br />

können, so dass bei künftiger<br />

Exposition gegenüber dem Stoff<br />

oder Zubereitung charakteristische<br />

Störungen auftreten.«<br />

Xi<br />

Pr<strong>im</strong>eln beinhalten<br />

sensibilisierende Inhaltsstoffe,<br />

Pr<strong>im</strong>in.<br />

50<br />

Umgang mit<br />

sensibilisierenden Stoffen<br />

In gartenbaulichen Unternehmen und angeschlossenen<br />

Nebenbetrieben (z. B. Werkstätten)<br />

finden zahlreiche Flüssigkeiten Verwendung, von<br />

denen bei nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> direkten Kontakt eine sensibilisierende Wirkung<br />

am Körper zu erwarten und meistens auch umgehend<br />

zu erkennen ist.<br />

Hierzu gehören z. B. Schmier- und Kühlschmierstoffe<br />

in Werkstätten und Reinigungsflüssigkeiten in Vermehrungs-<br />

und Anzuchtbetrieben, Reinigung und<br />

Desinfektion der Anlagen in Pilzzuchtbetrieben.<br />

Weiterhin sind Beschäftigte, die z. B. mit Säften von<br />

Pflanzen (Gerbstoffen), Wasser und Pflanzenfarben in<br />

Kontakt kommen, sensibilisierenden Prozessen ausgesetzt.<br />

Dies ist z. B. in der Floristik und bei der<br />

Pflanzenvermehrung <strong>im</strong> besonderen Maße der Fall.<br />

Ergänzende Literatur:<br />

Gefahrstoffe <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen,<br />

BGI 566 (ZH 1/124), CHV 5 (ZH 1/220),<br />

Biostoffverordnung CHV 15 (ZH 1/6),<br />

Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe (versch. TRbA),<br />

TRGS 401 »Gefährdungen durch Hautkontakt« und 540 »Sensibilisierende<br />

Stoffe«, TRGS 902<br />

BGR 196 (ZH 1/708) Benutzung von Hautschutz,<br />

Gefahrstoffverordnung

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