Verteilreglement SWISSPERFORM
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ren Verwendung stammen. Ebenso wird verfahren, wenn die Höhe der Erträge aus einer<br />
bestimmten Nutzung eine eigene Verteilung nicht rechtfertigt.<br />
5 Die Fachgruppe der Phonoausübenden bestimmt die Zuweisung der Verteilerträge aus den<br />
verschiedenen Nutzungen in die vorzunehmenden Verteilungen [siehe Anhang A1 (Phono)].<br />
6 Werden die Erträge aus Sendevergütungen, die aus verschiedenen Sendern stammen, in<br />
der Verteilung zusammengefasst, so kann die Fachgruppe der Phonoausübenden jedem<br />
Sender einen Gewichtungsfaktor geben.<br />
2.1.1.2.3 Berechnung des Anteils an der Verteilsumme pro Tonaufnahme<br />
1 Die Verteilung der Erträge aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern auf<br />
die einzelnen genutzten Tonaufnahmen bestimmt sich nach<br />
a) der Dauer, während der eine Aufnahme verwendet worden ist,<br />
b) dem Punktewert, der jeder Tonaufnahme zugewiesen wird.<br />
2 Die Fachgruppe kann beschliessen, dass eine Tonaufnahme bei der jährlichen Erstsendung<br />
einen Zuschlag erhält.<br />
3 Der Punktewert der Tonaufnahme seinerseits setzt sich zusammen aus<br />
a) dem Sockelwert, der gemäss Beschluss der Fachgruppe der Phonoausübenden jeder<br />
Tonaufnahme zugewiesen wird [siehe Anhang A1 (Phono)]<br />
b) dem Gesamt-Rollenwert, welcher sich aus der Addition der einzelnen Rollenwerte<br />
der an der Tonaufnahme mitwirkenden ausübenden Künstler und Künstlerinnen<br />
gemäss den folgenden Bestimmungen ergibt.<br />
4 Die Rollenwerte der an einer Tonaufnahme mitwirkenden ausübenden Künstler und<br />
Künstlerinnen betragen:<br />
Dirigenten 2 - 10 Punkte<br />
Solisten, Featured Artists, Leader von Jazz/Pop/Rockgruppen 2 - 10 Punkte<br />
Andere (Mitglieder von Orchestern, Chören, Ensembles, Gruppen<br />
von mehr als 9 Personen, Studiomusiker) 1 Punkt<br />
5 Mitglieder von Ensembles bis zu 9 Personen gelten als Solisten.<br />
6 Ausübenden Künstlern und Künstlerinnen, welche auf der Tonaufnahme mehr als eine<br />
Rolle spielen, werden höchstens drei Rollen angerechnet, wobei die zweite und dritte Rolle<br />
nur mit je 1 Punkt bewertet werden.<br />
7 Die Zuteilung der Rollenwerte erfolgt durch Beschluss der Fachgruppe der Phonoausübenden.<br />
Sie setzt einen maximalen Gesamtrollenwert fest [siehe Anhang A1 (Phono)].<br />
8 Die Fachgruppe der Phonoausübenden legt Gruppen-Sollbestandszahlen fest für die Fälle,<br />
wo die Zahl der Mitwirkenden an einer Tonaufnahme unbekannt ist [siehe Anhang A1<br />
(Phono)].<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc