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Verteilreglement SWISSPERFORM

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ren Verwendung stammen. Ebenso wird verfahren, wenn die Höhe der Erträge aus einer<br />

bestimmten Nutzung eine eigene Verteilung nicht rechtfertigt.<br />

5 Die Fachgruppe der Phonoausübenden bestimmt die Zuweisung der Verteilerträge aus den<br />

verschiedenen Nutzungen in die vorzunehmenden Verteilungen [siehe Anhang A1 (Phono)].<br />

6 Werden die Erträge aus Sendevergütungen, die aus verschiedenen Sendern stammen, in<br />

der Verteilung zusammengefasst, so kann die Fachgruppe der Phonoausübenden jedem<br />

Sender einen Gewichtungsfaktor geben.<br />

2.1.1.2.3 Berechnung des Anteils an der Verteilsumme pro Tonaufnahme<br />

1 Die Verteilung der Erträge aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern auf<br />

die einzelnen genutzten Tonaufnahmen bestimmt sich nach<br />

a) der Dauer, während der eine Aufnahme verwendet worden ist,<br />

b) dem Punktewert, der jeder Tonaufnahme zugewiesen wird.<br />

2 Die Fachgruppe kann beschliessen, dass eine Tonaufnahme bei der jährlichen Erstsendung<br />

einen Zuschlag erhält.<br />

3 Der Punktewert der Tonaufnahme seinerseits setzt sich zusammen aus<br />

a) dem Sockelwert, der gemäss Beschluss der Fachgruppe der Phonoausübenden jeder<br />

Tonaufnahme zugewiesen wird [siehe Anhang A1 (Phono)]<br />

b) dem Gesamt-Rollenwert, welcher sich aus der Addition der einzelnen Rollenwerte<br />

der an der Tonaufnahme mitwirkenden ausübenden Künstler und Künstlerinnen<br />

gemäss den folgenden Bestimmungen ergibt.<br />

4 Die Rollenwerte der an einer Tonaufnahme mitwirkenden ausübenden Künstler und<br />

Künstlerinnen betragen:<br />

Dirigenten 2 - 10 Punkte<br />

Solisten, Featured Artists, Leader von Jazz/Pop/Rockgruppen 2 - 10 Punkte<br />

Andere (Mitglieder von Orchestern, Chören, Ensembles, Gruppen<br />

von mehr als 9 Personen, Studiomusiker) 1 Punkt<br />

5 Mitglieder von Ensembles bis zu 9 Personen gelten als Solisten.<br />

6 Ausübenden Künstlern und Künstlerinnen, welche auf der Tonaufnahme mehr als eine<br />

Rolle spielen, werden höchstens drei Rollen angerechnet, wobei die zweite und dritte Rolle<br />

nur mit je 1 Punkt bewertet werden.<br />

7 Die Zuteilung der Rollenwerte erfolgt durch Beschluss der Fachgruppe der Phonoausübenden.<br />

Sie setzt einen maximalen Gesamtrollenwert fest [siehe Anhang A1 (Phono)].<br />

8 Die Fachgruppe der Phonoausübenden legt Gruppen-Sollbestandszahlen fest für die Fälle,<br />

wo die Zahl der Mitwirkenden an einer Tonaufnahme unbekannt ist [siehe Anhang A1<br />

(Phono)].<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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