Verteilreglement SWISSPERFORM
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3.1 Inkrafttreten<br />
33<br />
3. Schlussbestimmungen<br />
Das <strong>Verteilreglement</strong> vom 17. Februar / 19. Juni 1998 tritt rückwirkend per 1. Januar 1998<br />
in Kraft und ersetzt die Fassung vom 31. Juli 1996. Weitere Änderungen wurden durch das<br />
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum genehmigt mit Verfügungen vom 2.11.1999,<br />
15.5.2001, 29.12.2003, 27.8.2004, 24.6.2005,13.7.2005, 30.6.2008 und 12.1. 2009.<br />
3.2 Massgeblichkeit für Mitglieder und Auftraggeber<br />
Dieses <strong>Verteilreglement</strong> bildet einen integrierenden Bestandteil der Mitglieder- und Wahrnehmungsverträge.<br />
3.3 Präzisierungskompetenz<br />
Es liegt in der Kompetenz der Fachgruppen, entweder gemeinsam, soweit es um allgemeine<br />
Bestimmungen geht, oder je durch die betreffenden Fachgruppen, dieses <strong>Verteilreglement</strong><br />
zu präzisieren, soweit dies für die Durchführung der Verteilung notwendig ist.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc<br />
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