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Verteilreglement SWISSPERFORM

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abhängig ist, sind diese so beschaffen, dass sie von schweizerischen Ausübenden<br />

ohne weiteres erfüllt werden können.<br />

- Soweit entsprechend der effektiven Nutzung der geschützten Leistung verteilt<br />

wird, muss diese von der ausländischen Schwestergesellschaft so erfasst werden,<br />

dass schweizerische Ausübende eine faire Chance auf gleichberechtigte Teilnahme<br />

an der Verteilung haben.<br />

4. Anstelle eines individualisierten Leistungsaustausches kann auch der Austausch pauschaler<br />

Nutzungsquoten treten.<br />

5. Im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen trägt in der Regel jede Verwertungsgesellschaft<br />

ihre Kosten selbst. Eine abweichende Regelung soll nur getroffen werden,<br />

wenn ein offensichtliches Ungleichgewicht der bei beiden Vertragsparteien anfallenden<br />

Verwaltungsaufwände zu erwarten ist.<br />

Genehmigt von den Fachgruppen der Phonoausübenden und der Audiovisionsausübenden<br />

an der Sitzung vom 8. September 2003.<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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