Verteilreglement SWISSPERFORM
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abhängig ist, sind diese so beschaffen, dass sie von schweizerischen Ausübenden<br />
ohne weiteres erfüllt werden können.<br />
- Soweit entsprechend der effektiven Nutzung der geschützten Leistung verteilt<br />
wird, muss diese von der ausländischen Schwestergesellschaft so erfasst werden,<br />
dass schweizerische Ausübende eine faire Chance auf gleichberechtigte Teilnahme<br />
an der Verteilung haben.<br />
4. Anstelle eines individualisierten Leistungsaustausches kann auch der Austausch pauschaler<br />
Nutzungsquoten treten.<br />
5. Im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen trägt in der Regel jede Verwertungsgesellschaft<br />
ihre Kosten selbst. Eine abweichende Regelung soll nur getroffen werden,<br />
wenn ein offensichtliches Ungleichgewicht der bei beiden Vertragsparteien anfallenden<br />
Verwaltungsaufwände zu erwarten ist.<br />
Genehmigt von den Fachgruppen der Phonoausübenden und der Audiovisionsausübenden<br />
an der Sitzung vom 8. September 2003.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc