Verteilreglement SWISSPERFORM
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ANHANG C<br />
43<br />
Ausführungsbestimmungen zu Art. 3 und 6 der Statuten (Mitgliedschaft und Rechtewahrnehmung<br />
im Auftrag) sowie Ziff. 2.1.5 des <strong>Verteilreglement</strong>es (Gegenseitigkeitsverträge)<br />
I. Ausübende mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in der Schweiz oder Liechtenstein<br />
1. Die Mitglieder und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber, die in der Schweiz oder<br />
Liechtenstein dauernd als Ausübende arbeiten und/oder wohnen, beauftragen<br />
<strong>SWISSPERFORM</strong> mit der weltweiten Wahrnehmung der durch Verwertungsgesellschaften<br />
wahrgenommenen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und<br />
Künstlerinnen. Sie treten zu diesem Zweck für die Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses<br />
bzw. des Wahrnehmungsvertrages sämtliche in der Schweiz zwingend durch<br />
Verwertungsgesellschaften wahrzunehmenden Rechte sowie diesen Rechten vergleichbare<br />
Rechte im Ausland an <strong>SWISSPERFORM</strong> ab und partizipieren nach<br />
Massgabe des <strong>Verteilreglement</strong>es an den durch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen<br />
Verwertunsgesellschaften realisierten Erlösen.<br />
2. Die Mitglieder und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber, die in der Schweiz oder in<br />
Liechtenstein arbeiten und/oder wohnen, können die Wahrnehmung der Rechte der<br />
<strong>SWISSPERFORM</strong> im Wahrnehmungs- bzw. Mitgliedschaftsvertrag entsprechend<br />
der nachfolgenden Bestimmung einschränken.<br />
3. Die Wahrnehmung der Rechte durch <strong>SWISSPERFORM</strong> und der Umfang der<br />
Rechtsabtretung kann auf das Territorium der Schweiz und Liechtensteins beschränkt<br />
werden. In diesem Fall hat das Mitglied bzw. die Auftraggeberin bzw. der<br />
Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den von <strong>SWISSPERFORM</strong><br />
durch Gegenseitigkeitsverträge Typ B mit ausländischen Verwertungsgesellschaften<br />
realisierten Erlösen.<br />
II. Ausübende mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort ausserhalb der Schweiz oder<br />
Liechtensteins<br />
1. Ausübende, die nicht in der Schweiz oder Liechtenstein wohnen und/oder dauernd<br />
als Ausübende arbeiten, können die <strong>SWISSPERFORM</strong> mit der Wahrnehmung der<br />
Rechte in der Schweiz und Liechtenstein beauftragen. Sie übertragen der<br />
<strong>SWISSPERFORM</strong> zu diesem Zwecke sämtliche ihnen in der Schweiz und Liechtenstein<br />
zustehenden Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, welche zwingend<br />
durch Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen sind.<br />
2. Die Auftraggeber und Auftraggeberinnen nehmen zu den auch für die Mitglieder<br />
geltenden Regeln des <strong>Verteilreglement</strong>es sowie seiner Ausführungsbestimmungen an<br />
der Verteilung teil.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc