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Verteilreglement SWISSPERFORM

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ANHANG C<br />

43<br />

Ausführungsbestimmungen zu Art. 3 und 6 der Statuten (Mitgliedschaft und Rechtewahrnehmung<br />

im Auftrag) sowie Ziff. 2.1.5 des <strong>Verteilreglement</strong>es (Gegenseitigkeitsverträge)<br />

I. Ausübende mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in der Schweiz oder Liechtenstein<br />

1. Die Mitglieder und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber, die in der Schweiz oder<br />

Liechtenstein dauernd als Ausübende arbeiten und/oder wohnen, beauftragen<br />

<strong>SWISSPERFORM</strong> mit der weltweiten Wahrnehmung der durch Verwertungsgesellschaften<br />

wahrgenommenen Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und<br />

Künstlerinnen. Sie treten zu diesem Zweck für die Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses<br />

bzw. des Wahrnehmungsvertrages sämtliche in der Schweiz zwingend durch<br />

Verwertungsgesellschaften wahrzunehmenden Rechte sowie diesen Rechten vergleichbare<br />

Rechte im Ausland an <strong>SWISSPERFORM</strong> ab und partizipieren nach<br />

Massgabe des <strong>Verteilreglement</strong>es an den durch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen<br />

Verwertunsgesellschaften realisierten Erlösen.<br />

2. Die Mitglieder und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber, die in der Schweiz oder in<br />

Liechtenstein arbeiten und/oder wohnen, können die Wahrnehmung der Rechte der<br />

<strong>SWISSPERFORM</strong> im Wahrnehmungs- bzw. Mitgliedschaftsvertrag entsprechend<br />

der nachfolgenden Bestimmung einschränken.<br />

3. Die Wahrnehmung der Rechte durch <strong>SWISSPERFORM</strong> und der Umfang der<br />

Rechtsabtretung kann auf das Territorium der Schweiz und Liechtensteins beschränkt<br />

werden. In diesem Fall hat das Mitglied bzw. die Auftraggeberin bzw. der<br />

Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Beteiligung an den von <strong>SWISSPERFORM</strong><br />

durch Gegenseitigkeitsverträge Typ B mit ausländischen Verwertungsgesellschaften<br />

realisierten Erlösen.<br />

II. Ausübende mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort ausserhalb der Schweiz oder<br />

Liechtensteins<br />

1. Ausübende, die nicht in der Schweiz oder Liechtenstein wohnen und/oder dauernd<br />

als Ausübende arbeiten, können die <strong>SWISSPERFORM</strong> mit der Wahrnehmung der<br />

Rechte in der Schweiz und Liechtenstein beauftragen. Sie übertragen der<br />

<strong>SWISSPERFORM</strong> zu diesem Zwecke sämtliche ihnen in der Schweiz und Liechtenstein<br />

zustehenden Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, welche zwingend<br />

durch Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen sind.<br />

2. Die Auftraggeber und Auftraggeberinnen nehmen zu den auch für die Mitglieder<br />

geltenden Regeln des <strong>Verteilreglement</strong>es sowie seiner Ausführungsbestimmungen an<br />

der Verteilung teil.<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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