Verteilreglement SWISSPERFORM
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ANHANG B2 (Audiovision)<br />
42<br />
Verteilung der übrigen audiovisuellen Darbietungen<br />
1. Sparten, für welche Verteiltöpfe gebildet werden<br />
Es werden für die folgenden Sparten Verteiltöpfe gebildet:<br />
A Musik, Tanz; Solisten und Kleinformationen bis 10 Mitwirkende<br />
B Musik, Tanz; Kammerorchester und Tanzgruppen, Big Bands und Musikformationen<br />
incl. Blasmusik und Chöre zwischen 10 und 50 Mitwirkenden<br />
C Grossformationen, Chorkonzerte mit Orchester, Ballett, Opern, ab 51 Mitwirkenden<br />
D Schauspieler und Sprecher<br />
E Darbietungen in Werbespots und Jingles<br />
2. Zuweisung der jährlichen Verteilsumme auf die Verteiltöpfe<br />
Von der jährlichen Verteilsumme entfallen gemäss der nach Ziffn. 2.1.2.3 und 2.1.2.4 des<br />
<strong>Verteilreglement</strong>s ermittelten und gewichteten Sendeminuten folgende prozentualen Anteile<br />
auf die einzelnen Verteiltöpfe:<br />
A: 198'380 Sendeminuten = 24.90 %<br />
B: 128'543 Sendeminuten = 16.13 %<br />
C: 229'138 Sendeminuten = 28.75 %<br />
D: 177'179 Sendeminuten = 22.24 %<br />
E: 63'623 Sendeminuten = 7.98 %<br />
3. Bildung des Reservetopfs für jeden Verteiltopf<br />
Für jeden Verteiltopf wird nach Ziff. 2.1.2.3.4 ein Reservetopf für Nachmeldungen eingerichtet.<br />
Dessen Höhe bestimmt sich wie folgt: Die Hälfte der gesamten gewichteten Sendeminuten<br />
(GSM) pro Verteiltopf nach Ziff. 2 dieses Anhangs verhält sich zu den von Berechtigten<br />
gemeldeten Sendeminuten (SM) wie die gesamte auf den jeweiligen Verteiltopf<br />
entfallende Verteilsumme (VS) zur auszuzahlenden Summe. Die auszuzahlende Summe<br />
darf aber höchstens 80% betragen, d.h. der Reservetopf beträgt mindestens 20% der Verteilsumme.<br />
Somit ergibt sich für jeden Reservetopf folgende Formel:<br />
2 x Gemeldete SM x VS<br />
Verteilsumme – ------------------------------ = Reserve > 20% der Verteilsumme<br />
Gewichtete GSM<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc