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Verteilreglement SWISSPERFORM

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ANHANG B2 (Audiovision)<br />

42<br />

Verteilung der übrigen audiovisuellen Darbietungen<br />

1. Sparten, für welche Verteiltöpfe gebildet werden<br />

Es werden für die folgenden Sparten Verteiltöpfe gebildet:<br />

A Musik, Tanz; Solisten und Kleinformationen bis 10 Mitwirkende<br />

B Musik, Tanz; Kammerorchester und Tanzgruppen, Big Bands und Musikformationen<br />

incl. Blasmusik und Chöre zwischen 10 und 50 Mitwirkenden<br />

C Grossformationen, Chorkonzerte mit Orchester, Ballett, Opern, ab 51 Mitwirkenden<br />

D Schauspieler und Sprecher<br />

E Darbietungen in Werbespots und Jingles<br />

2. Zuweisung der jährlichen Verteilsumme auf die Verteiltöpfe<br />

Von der jährlichen Verteilsumme entfallen gemäss der nach Ziffn. 2.1.2.3 und 2.1.2.4 des<br />

<strong>Verteilreglement</strong>s ermittelten und gewichteten Sendeminuten folgende prozentualen Anteile<br />

auf die einzelnen Verteiltöpfe:<br />

A: 198'380 Sendeminuten = 24.90 %<br />

B: 128'543 Sendeminuten = 16.13 %<br />

C: 229'138 Sendeminuten = 28.75 %<br />

D: 177'179 Sendeminuten = 22.24 %<br />

E: 63'623 Sendeminuten = 7.98 %<br />

3. Bildung des Reservetopfs für jeden Verteiltopf<br />

Für jeden Verteiltopf wird nach Ziff. 2.1.2.3.4 ein Reservetopf für Nachmeldungen eingerichtet.<br />

Dessen Höhe bestimmt sich wie folgt: Die Hälfte der gesamten gewichteten Sendeminuten<br />

(GSM) pro Verteiltopf nach Ziff. 2 dieses Anhangs verhält sich zu den von Berechtigten<br />

gemeldeten Sendeminuten (SM) wie die gesamte auf den jeweiligen Verteiltopf<br />

entfallende Verteilsumme (VS) zur auszuzahlenden Summe. Die auszuzahlende Summe<br />

darf aber höchstens 80% betragen, d.h. der Reservetopf beträgt mindestens 20% der Verteilsumme.<br />

Somit ergibt sich für jeden Reservetopf folgende Formel:<br />

2 x Gemeldete SM x VS<br />

Verteilsumme – ------------------------------ = Reserve > 20% der Verteilsumme<br />

Gewichtete GSM<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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