Verteilreglement SWISSPERFORM
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2.2.12 Vergütungen für Weitersendung und öffentlichen Empfang<br />
25<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Erträge für die Nutzung aus der Weitersendung über<br />
Kabel und über Umsetzer sowie für den öffentlichen Sendeempfang.<br />
2.2.13 Vergütungen für öffentliche Aufführung<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Erträge aus öffentlicher Aufführung.<br />
2.2.14 Vermietvergütungen<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Erträge aus Vermietvergütungen.<br />
2.2.15 Leertonträgerabgabe<br />
1 In diesen Verteilbereich fallen die Erträge aus den Vergütungen auf unbespielten Ton-<br />
und Tonbildträgern.<br />
2 Von diesen Erträgen werden vorab 10 % in einen Antipirateriefonds der Phonoproduzierenden<br />
zur Bekämpfung von Tonträgerpiraterie zugewiesen.<br />
2.2.16 Vergütungen aus schulischer Nutzung<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Erträge aus schulischer Nutzung.<br />
2.2.17 Vergütungen aus betrieblicher Nutzung<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Erträge aus betrieblicher Nutzung.<br />
2.2.18 Registrierungsgebühr<br />
Jeder berechtigte Tonträgerhersteller hat bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrages oder<br />
nach Inkrafttreten dieses Reglementes Fr. 200.00 als Registrierungsgebühr zu bezahlen.<br />
2.2.19 Minimalauszahlungen<br />
Jährliche Beträge unter Fr. 50.00 werden nicht an einzelne Berechtigte ausbezahlt, sondern<br />
den an der Verteilung mitwirkenden Produzentenverbänden überwiesen.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc