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Verteilreglement SWISSPERFORM

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2.1.8 Beizug von Mitgliedverbänden für Verteilaufgaben<br />

20<br />

1 Die Fachgruppen können die Schweizerische Interpreten-Gesellschaft oder einen andern<br />

geeigneten Mitgliedverband mit Aufgaben im Bereiche der Verteilung nach Massgabe<br />

dieses Reglementes beauftragen.<br />

2 Insbesondere können sie die Schweizerische Interpreten-Gesellschaft oder einen andern<br />

Mitgliedverband mit der Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von Live-<br />

Darbietungen und nicht im Handel erhältlichen Tonträgern gemäss Ziff. 2.1.1.3 und der<br />

Verteilung der Erträge aus der Nutzung der übrigen audiovisuellen Produktionen gemäss<br />

Ziff. 2.1.2.3 beauftragen, sofern sich der übernehmende Verband verpflichtet, die Nutzungsdaten<br />

im übernommenen Verteilbereich zu ermitteln und die Bestimmungen des vorliegenden<br />

<strong>Verteilreglement</strong>es sowie die Gegenseitigkeitsverträge von <strong>SWISSPERFORM</strong><br />

einzuhalten. Der Umfang der delegierten Kompetenzen wird in einem Vertrag zwischen<br />

<strong>SWISSPERFORM</strong> und dem beauftragten Verband geregelt.<br />

2.1.9 Inkrafttreten der Änderungen der Verteilregeln unter den Ausübenden im<br />

Phonobereich (Ziff. 2.1.1 ff und 2.1.3 bis 2.1.8)<br />

1 Die Änderungen der Verteilregeln unter den Ausübenden im Phonobereich (Ziff. 2.1.1 ff)<br />

und der Ziff. 2.1.3 bis 2.1.8 treten unter Vorbehalt, dass die notwendige technische Infrastruktur<br />

und die für die Verteilung erforderlichen Sendedaten bereit stehen, auf den<br />

1. Januar 2004 in Kraft und gelten dann für die Verteilung der Einnahmen des Jahres 2003.<br />

Sollten die für die Umstellung des Verteilsystems notwendigen Vorbedingungen noch<br />

nicht erfüllt sein, gelten aufgrund eines Entscheides der Fachgruppe der Phonoausübenden<br />

die bisherigen Verteilregeln für ein weiteres Jahr.<br />

2 Nach Inkrafttreten der neuen Verteilregeln besteht eine Frist von fünf Monaten, innerhalb<br />

derer verspätete Honorarmeldungen aus den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 nachgereicht<br />

werden können.<br />

2.1.10 Inkrafttreten der Änderungen der Verteilregeln unter den Ausübenden im<br />

Audiovisionsbereich (Ziff. 2.1.2 ff)<br />

1 Die Änderungen der Verteilregeln für die Ausübenden im Audiovisionsbereich<br />

(Ziff. 2.1.2 ff) treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft und gelten dann für die Verteilung der<br />

Einnahmen des Jahres 2004.<br />

2 Ausübende, welche ihr Verteilergebnis im Audiovisionsbereich für das Nutzungsjahr<br />

2004 nach dem alten <strong>Verteilreglement</strong> berechnet haben wollen, können bis spätestens zum<br />

31. Mai 2006 ein entsprechendes Gesuch bei der Verwaltung von <strong>SWISSPERFORM</strong> unter<br />

Beilage eines entsprechenden Meldeformulars einreichen. Bis zur gleichen Frist können<br />

auch Honorarmeldungen aus den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 zur Auszahlung nach<br />

dem alten Reglement nachgereicht werden.<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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