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Verteilreglement SWISSPERFORM

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ANHANG B1 (Phono)<br />

39<br />

Verteilung der Live-Darbietungen und der nicht im Handel erhältlichen Tonträger<br />

1. Sparten, für welche Verteiltöpfe gebildet werden<br />

Es werden für die folgenden Sparten Verteiltöpfe gebildet:<br />

A Hörspiel, Cabarett, Literatur und übrige Sprecherleistungen<br />

B Rock/Pop/Country<br />

C Jazz und Improvisationen in Formationen bis zu 10 Mitgliedern<br />

D Volksmusik, Jodel, Ländler, volkstümlicher Schlager und Unterhaltungsmusik<br />

bis zu 10 Mitgliedern<br />

E Kammermusik (bis zu 10 Mitgliedern)<br />

F Chöre, Blasmusik inkl. Big Band, Kammerorchester (10-40 Mitglieder)<br />

G Orchester und orchesterähnliche Grossformationen (ab 40 Mitglieder)<br />

H Oper und Musical<br />

I Werbespots, Jingles, Signete<br />

2. Gewichtungen für die Verteilung der Einnahmen auf die Töpfe und Mindestzuweisungen<br />

1 Die Einnahmen werden entsprechend der nach 2.1.1.1 sowie 2.1.1.3.1 des <strong>Verteilreglement</strong>s<br />

ermittelten Nutzung den Verteiltöpfen der einzelnen Sparten zugeteilt, wobei die<br />

Kategorie F dreifach, Kategorie G fünffach und Kategorie H zehnfach gewichtet werden.<br />

2 Den Verteiltöpfen A - E steht ein Anteil von mindestens 7.5 % der in einem Jahr zugewiesenen<br />

Verteilsummen zu, sofern eine individuelle Verteilung durchgeführt wird.<br />

3. Beteiligung der Ausübenden an den einzelnen Verteiltöpfen<br />

1 Wenn aufgrund des Verteilergebnisses die durchschnittliche Minutenentschädigung der<br />

solistisch oder in kleinen Ensembles wirkenden Ausübenden (Verteiltöpfe A-E und I) gegenüber<br />

den in Grossformationen mitwirkenden Ausübenden (Verteiltöpfe F-H) um mehr<br />

als das Doppelte höher ausfällt (2.1.1.3.1 des <strong>Verteilreglement</strong>s), werden die Entschädigungen<br />

dieser Ausübenden entsprechend gekürzt.<br />

2 Ebenso wird verfahren, wenn sich infolge zu wenig individueller Meldungen oder mangels<br />

eigener Auswertungen im Sinne von 2.1.1.3.3 Abs. 2 des <strong>Verteilreglement</strong>s so wenig<br />

Berechtigte in einen Verteiltopf teilen, dass ihre Minutenentschädigung um mehr als das<br />

Doppelte höher ausfallen würde als die durchschnittliche Minutenentschädigung der Ausübenden<br />

in den vergleichbaren Verteiltöpfen. Verglichen werden die Verteiltöpfe mit solistisch<br />

oder in kleinen Ensembles wirkenden Ausübenden untereinander und die Verteiltöpfe<br />

mit in Grossformationen mitwirkenden Ausübenden untereinander.<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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