Verteilreglement SWISSPERFORM
Verteilreglement SWISSPERFORM
Verteilreglement SWISSPERFORM
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.1.4 Berechtigte<br />
1 Das Reglement unterscheidet die folgenden fünf Berechtigtengruppen:<br />
- Ausübende Künstler und Künstlerinnen im Phonobereich<br />
- Ausübende Künstler und Künstlerinnen im Audiovisionsbereich<br />
- Produzierende im Phonobereich (Tonträgerhersteller)<br />
- Produzierende im Audiovisionsbereich (Tonbildträgerhersteller)<br />
- Sendeunternehmen<br />
2<br />
2 Produzierende unautorisierter Aufnahmen und Vervielfältigungen und Sendungen gelten<br />
nicht als Berechtigte.<br />
1.2 Die Verteilung der Einnahmen<br />
1.2.1 Grundsatz<br />
1 Die Verteilung erfolgt grundsätzlich für jeden Tarif getrennt. Wo die Höhe der Einnahmen<br />
eine separate Verteilung nicht rechtfertigt, kann die zuständige Fachgruppe die gemeinsame<br />
Verteilung nach einer in diesem Reglement enthaltenen Verteilungsregel beschliessen.<br />
2 Der Verwertungserlös eines Jahres (Rechnungsjahr) wird in der Regel nach Massgabe des<br />
Ertrages der einzelnen Darbietungen, Träger bzw. Sendungen im Folgejahr (Verteiljahr)<br />
verteilt. Lässt sich eine genaue Erfassung der tatsächlichen Nutzungen nur mit unverhältnismässigem<br />
Aufwand bewerkstelligen, so darf von diesem Grundsatz abgewichen werden.<br />
3 <strong>SWISSPERFORM</strong> verteilt die Verwertungserlöse nach diesem <strong>Verteilreglement</strong>, ohne dass<br />
dadurch die vertraglichen Abmachungen zwischen den Beteiligten aufgehoben würden.<br />
1.2.2 Grundlage der Verteilung und Vorabzüge<br />
1 Grundlage der Verteilung bilden die im Laufe eines Kalenderjahres aus dem jeweiligen<br />
Tarif bei <strong>SWISSPERFORM</strong> eingegangenen Beträge.<br />
2 Von diesen Einnahmen sind vorab die folgenden Positionen abzuziehen:<br />
- Die auf den betreffenden Tarif bezogenen Verwaltungskosten, insbesondere<br />
Inkassokosten, Kosten beauftragter Dritter, Amtsgebühren, Gerichtskosten, Übersetzungskosten<br />
etc.;<br />
- der vom Vorstand festgelegte Anteil jedes Tarifs zur Deckung der allgemeinen<br />
Verwaltungskosten;<br />
- der vom Vorstand beschlossene Anteil für die Abgeltung der Verwaltungsarbeit der<br />
Mitgliederorganisationen.<br />
- die von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwendungen für kulturelle und<br />
soziale Zwecke.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc