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Verteilreglement SWISSPERFORM

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1.1.4 Berechtigte<br />

1 Das Reglement unterscheidet die folgenden fünf Berechtigtengruppen:<br />

- Ausübende Künstler und Künstlerinnen im Phonobereich<br />

- Ausübende Künstler und Künstlerinnen im Audiovisionsbereich<br />

- Produzierende im Phonobereich (Tonträgerhersteller)<br />

- Produzierende im Audiovisionsbereich (Tonbildträgerhersteller)<br />

- Sendeunternehmen<br />

2<br />

2 Produzierende unautorisierter Aufnahmen und Vervielfältigungen und Sendungen gelten<br />

nicht als Berechtigte.<br />

1.2 Die Verteilung der Einnahmen<br />

1.2.1 Grundsatz<br />

1 Die Verteilung erfolgt grundsätzlich für jeden Tarif getrennt. Wo die Höhe der Einnahmen<br />

eine separate Verteilung nicht rechtfertigt, kann die zuständige Fachgruppe die gemeinsame<br />

Verteilung nach einer in diesem Reglement enthaltenen Verteilungsregel beschliessen.<br />

2 Der Verwertungserlös eines Jahres (Rechnungsjahr) wird in der Regel nach Massgabe des<br />

Ertrages der einzelnen Darbietungen, Träger bzw. Sendungen im Folgejahr (Verteiljahr)<br />

verteilt. Lässt sich eine genaue Erfassung der tatsächlichen Nutzungen nur mit unverhältnismässigem<br />

Aufwand bewerkstelligen, so darf von diesem Grundsatz abgewichen werden.<br />

3 <strong>SWISSPERFORM</strong> verteilt die Verwertungserlöse nach diesem <strong>Verteilreglement</strong>, ohne dass<br />

dadurch die vertraglichen Abmachungen zwischen den Beteiligten aufgehoben würden.<br />

1.2.2 Grundlage der Verteilung und Vorabzüge<br />

1 Grundlage der Verteilung bilden die im Laufe eines Kalenderjahres aus dem jeweiligen<br />

Tarif bei <strong>SWISSPERFORM</strong> eingegangenen Beträge.<br />

2 Von diesen Einnahmen sind vorab die folgenden Positionen abzuziehen:<br />

- Die auf den betreffenden Tarif bezogenen Verwaltungskosten, insbesondere<br />

Inkassokosten, Kosten beauftragter Dritter, Amtsgebühren, Gerichtskosten, Übersetzungskosten<br />

etc.;<br />

- der vom Vorstand festgelegte Anteil jedes Tarifs zur Deckung der allgemeinen<br />

Verwaltungskosten;<br />

- der vom Vorstand beschlossene Anteil für die Abgeltung der Verwaltungsarbeit der<br />

Mitgliederorganisationen.<br />

- die von der Delegiertenversammlung beschlossenen Zuwendungen für kulturelle und<br />

soziale Zwecke.<br />

2010_VR_D Oktober 2010.doc

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