Verteilreglement SWISSPERFORM
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2.2 Die Verteilung der Anteile der Tonträgerhersteller<br />
2.2.0 Tonträgerhersteller<br />
Als Produzierende im Phonobereich (Tonträgerhersteller) gelten natürliche und juristische<br />
Personen, die die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für befugt erstellte<br />
Tonaufnahmen tragen, die in einer Vielzahl unter einem Label für den Handel bestimmt<br />
sind. Nicht als Tonträgerhersteller betrachtet werden insbesondere Manager, Tonmeister,<br />
Toningenieure, Tonstudios, Aufnahmeleiter, ausführende Produzenten (Producers), Musikverleger,<br />
Matrizen- oder Glasmasterhersteller, Presswerke, Überspielwerke, Parallelimporteure<br />
und Tonträgerpiraten.<br />
2.2.1 Grundsätze der Verteilung<br />
1 Die auf die Tonträgerhersteller entfallenden Einnahmen werden nach Massgabe der einzelnen<br />
Nutzungen von Tonträgern an die Berechtigten verteilt. Lassen sich die tatsächlichen<br />
Nutzungen nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand ermitteln oder lassen sich die<br />
Berechtigten nur schwer feststellen, darf die Verteilung nach anderen überprüfbaren und<br />
sachgerechten Kriterien erfolgen.<br />
2 Bis Einrichtungen zur detaillierten Erfassung der effektiven Nutzungen vorhanden sind,<br />
wird nach Handelsmarktanteilen der einzelnen Labels abgerechnet (Handelsmarktanteil =<br />
erzielter Umsatz aus Verkäufen von im Handel erhältlichen Tonträgern an inländische<br />
Wiederverkäufer auf der Basis des netto realisierten Handelsabgabepreises ohne Mehrwertsteuer,<br />
Porti, Verpackung, Handlingkosten und dergleichen).<br />
3 Alle mit Verteilaufgaben betrauten Organe und Personen unterliegen dem Geschäftsge-<br />
heimnis.<br />
2.2.2 Durchführung der Verteilung<br />
2.2.2.1 Meldung der Umsätze<br />
1 Die Berechtigten melden <strong>SWISSPERFORM</strong> ihre erzielten Umsätze aus Verkäufen von im<br />
Handel erhältlichen Tonträgern an inländische Wiederverkäufer auf der Basis des netto<br />
realisierten Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer, Porti, Verpackung, Handlingkosten und<br />
dergleichen.<br />
2 Die Umsatzmeldungen haben auf dem <strong>SWISSPERFORM</strong>-Meldeformular A zu erfolgen.<br />
Das Meldeformular für das vergangene Rechnungsjahr (= Kalenderjahr) wird jeweils bis<br />
zum 31. Januar (Änderung per 1. Januar 2009) an die bei <strong>SWISSPERFORM</strong> Registrierten<br />
versandt. Meldende, die sich nicht dieses Formulars bedienen, werden nicht berücksichtigt.<br />
3 Die Meldung muss vollständige Angaben enthalten über<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc