Verteilreglement SWISSPERFORM
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- Spielfilme;<br />
- Dokumentarfilme;<br />
- Musik-Videoclips;<br />
- Industrie- und PR-Filme (inkl. Werbespots);<br />
- Lehr- und Bildungsprogramme;<br />
- Kurz-Trickfilme.<br />
2 Diese 20 % werden den repräsentativen Verbänden der Produzierenden der entsprechenden<br />
Kategorie von Tonbildträgern aufgrund des von der Fachgruppe beschlossenen Verteilschlüssels<br />
zugewiesen.<br />
2.3.4.5 Zuweisung an gesendete Tonbildträger<br />
Der Rest der zu verteilenden Beträge wird gemäss den Vorschriften über die Weitersendung<br />
verteilt. Dabei unterbleibt aber die Gewichtung nach dem Ausstrahlungszeitpunkt.<br />
Hingegen wird die Aufzeichnungshäufigkeit berücksichtigt, indem die den Werkkategorien<br />
zukommenden Werte durch Beschluss der Fachgruppe mit einem zusätzlichen Faktor 1-3<br />
multipliziert werden.<br />
2.3.5 Vergütungen für das Vermieten<br />
2.3.5.1 Verteilbereich<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Entschädigungen für das Vermieten von Tonbildträgern.<br />
2.3.5.2 Verteilung der Anteile<br />
Unter Vorbehalt von Regelungen in Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften<br />
werden die zu verteilenden Beträge der Leerträgerverteilung zugewiesen.<br />
2.3.6 Vergütungen für die schulische Nutzung<br />
2.3.6.1 Verteilbereich<br />
In diesen Verteilbereich fallen die Vergütungen für schulische Nutzung.<br />
2.3.6.2 Verteilung der Anteile<br />
1 Die zu verteilenden Beträge werden werkbezogen aufgrund der Meldungen der aufgezeichneten<br />
Sendungen an SUISSIMAGE gemäss den Regeln über die Leerträgerverteilung<br />
verteilt.<br />
2 Sollten die zu verteilenden Beträge zu gering sein, als dass sich eine selbständige Verteilung<br />
rechtfertigen würde, so kann die Fachgruppe beschliessen, die Verteilerträge der<br />
Leerträgerverteilung zuzuweisen.<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc