Verteilreglement SWISSPERFORM
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35<br />
2Die Verteilsumme aus der Tonträgernutzung im Fernsehen durch die SRG (Tarif A TV)<br />
wird zu 40 % der Verteilung 1 und zu je 25 % den Verteilungen 2 und 3, sowie zu 10% der<br />
Videoclipverteilung (vormals „Verteilung des Senders VIVA Schweiz“) zugewiesen.<br />
(Beschluss der Fachgruppe Phonoausübende vom 9.09.2004 und 5.10.2010)<br />
3 Die Verteilsummen aus dem GT Y und GT 1 (Erstverbreitung) werden zu je einem Fünftel<br />
den Verteilungen 1 bis 4 sowie der Videoclipverteilung (vormals Verteilung des Senders<br />
VIVA Schweiz) zugewiesen. Die Verteilsummen aus dem GT S / TBT werden diesem<br />
Topf ebenfalls zugewiesen.<br />
(Beschluss der Fachgruppe Phonoausübende vom 7.05.2007 und 5.10.2010)<br />
4 Die Verteilsumme aus den CH-Werbefenstern der deutschen Privatsender wird zu 35 %<br />
der Verteilung 1 und zu je 25 % den Verteilungen 2 und 3, sowie zu 15% der Videoclipverteilung<br />
(vormals „Verteilung des Senders VIVA Schweiz“) zugewiesen.<br />
(Beschluss der Fachgruppe Phonoausübende vom 7.05.2007und 5.10.2010)<br />
2. Die Zuweisung der Verteilerträge aus der Weitersendung über Kabel (GT 1)<br />
und über Umsetzer (GT 2) sowie aus dem Empfang von Radioprogrammen und<br />
der Aufführung von Handelstonträgern (GT 3a und b)<br />
1 Die Verteilerträge aus der Kabelverbreitung von Radioprogrammen (GT 1) werden im<br />
Verhältnis ihrer Verbreitung in den schweizerischen Kabelnetzen den Verteilungen 1 bis 4<br />
zugewiesen, wobei die für die Verteilung der Erstsenderechte massgebenden Programme<br />
gemäss Ziff. 2.1.1.2.2 Abs. 2 berücksichtigt werden.<br />
2 Die Verteilerträge aus dem GT 2 und dem GT 3a und b werden analog dem Kabeltarif<br />
GT 1 den Verteilungen 1 bis 4 zugewiesen.<br />
3. Die Zuweisung der Verteilerträge aus der Leerträgervergütung (GT 4 / GT 12),<br />
der Vermietvergütung (GT 5 und 6), der schulischen Nutzung (GT 7) und der<br />
Vergütungen für die Aufführung von Handelstonträgern<br />
Wegen fehlender Dokumentation werden die Verteilerträge aus dem Leerträgertarif (GT 4<br />
/ GT 12), aus der Vermietvergütung (GT 5 und 6), der schulischen Nutzung (GT 7) und<br />
aus den Aufführungstarifen der Verteilung der Sendevergütungen zugewiesen und wie<br />
folgt auf die vier Verteilungen verteilt:<br />
Tarif Verteilung 1 Verteilung 2 Verteilung 3 Verteilung 4<br />
% % % %<br />
GT 4a 39% 14% 34% 13%<br />
GT 4b 30% 10% 30% 30%<br />
GT 4c 25% 25% 25% 25%<br />
GT 4d 30% 10% 30% 30%<br />
GT 5 25% 25% 25% 25%<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc