Verteilreglement SWISSPERFORM
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dieser Region wie folgt gewichtet: deutsche Schweiz 13/20, französische Schweiz 5/20<br />
und italienische Schweiz 2/20.<br />
3 Aus den Erträgen aus privatem Vervielfältigen sowie schulischer und betrieblicher Nutzung<br />
erfolgt die Ausscheidung des Anteils der Ausübenden von Live-Darbietungen und<br />
nicht im Handel erhältlichen Tonträgern aufgrund periodischer Umfragen über das Nutzungsverhalten<br />
in diesen Bereichen. Sofern eine solche Umfrage mit einem unverhältnismässigen<br />
Aufwand verbunden ist, ist auf andere verfügbare Daten, wie z.B. Erhebungen in<br />
den Nachbarländern abzustellen. Liegen keine solchen Daten vor, hat die Ausscheidung<br />
gemäss dem vorangehenden Abschnitt zu erfolgen.<br />
4 Die Erträge aus dem Senden von im Handel erhältlichen Tonträgern, dem Wahrnehmbarmachen,<br />
Aufführen und Vorführen von im Handel erhältlichen Tonträgern sowie für das<br />
Vermieten von Tonträgern werden gemäss Ziff. 2.1.1.2 verteilt.<br />
5 Die Fachgruppe bestimmt über die für jeden Verteilbereich zu bildenden notwendigen<br />
Rückstellungen sowie deren Auflösung.<br />
2.1.1.2 Verteilung der Vergütungen aus der Nutzung von im Handel erhältlichen<br />
Tonträgern<br />
2.1.1.2.1 Meldung der Mitwirkung an im Handel erhältlichen Tonträgern<br />
1 Ausübende, deren Darbietungen auf einem im Handel erhältlichen Tonträger festgehalten<br />
sind, melden der <strong>SWISSPERFORM</strong> ohne Aufforderung die Art ihrer Mitwirkung an dieser<br />
Aufnahme unter Angabe aller zur Identifikation der Aufnahme notwendigen Daten. Sie<br />
geben der <strong>SWISSPERFORM</strong> auf erstes Verlangen alle weiteren Auskünfte, die der Verteilung<br />
der Erlöse auf die Berechtigten dienen können.<br />
2 Eine Haftung von <strong>SWISSPERFORM</strong> für mangelhafte und unvollständige Aufnahme- und<br />
Berechtigtendaten ist ausgeschlossen.<br />
2.1.1.2.2 Verteilmodus<br />
1 Die Verteilung der Erträge aus der Nutzung von im Handel erhältlichen Tonträgern an die<br />
ausübenden Künstler und Künstlerinnen, welche an den auf den Trägern enthaltenen Tonaufnahmen<br />
mitwirken, erfolgt soweit als möglich gemäss den für die Nutzung erhaltenen<br />
Rapporten.<br />
2 Für die Verteilung sind mindestens die Sendedaten der neun Hauptradioprogramme der<br />
SRG und der zwei grössten Privatradiosender auszuwerten. Die Fachgruppe der Phonoausübenden<br />
kann die Auswertung weiterer Sendeprogramme bestimmen, wobei mindestens<br />
eines aus den lateinischen Sprachregionen stammen muss [vgl. Anhang A1 (Phono)].<br />
3 Vorbehalten bleiben Bestimmungen in Gegenseitigkeitsverträgen, in denen sich<br />
<strong>SWISSPERFORM</strong> verpflichtet, ihre Mitglieder und Auftraggeber auch für die Nutzung im<br />
Ausland zu entschädigen.<br />
4 Wo wegen fehlender oder ungenügender Nutzungsrapporte die Verwendung der Tonaufnahme<br />
im einzelnen nicht festzustellen ist, weist die Fachgruppe der Phonoausübenden die<br />
Erträge aus dieser Nutzung jener Verteilung von Erträgen zu, welche aus einer vergleichba-<br />
2010_VR_D Oktober 2010.doc