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Tagesordnung - Stadt Werl

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<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

05.10.2010<br />

Vorlage-Nr. 251<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />

€ bei der HHSt.<br />

Datum: 20.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />

Abt. FB III/61 20 FBL Beig. BM<br />

AZ 61-Re<br />

Sachdarstellung:<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

hier: - Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat mit Schreibem vom 12.11.2009 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB im Bereich „Soester Straße“ / „Stralsunder<br />

Straße“ für den Neubau eines Autohauses beantragt.<br />

Daraufhin hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.12.2009 der<br />

Einleitung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

„Stralsunder Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB<br />

zugestimmt und den Einleitungsbeschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes, als<br />

planungsrechtliche Grundlage, gefasst.<br />

Gleichzeitig erfolgte durch den Ausschuss für beide Planverfahren die Freigabe zur frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16. Dezember 2009 bis einschließlich<br />

22. Januar 2010 parallel zum Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt.<br />

Während dieser Frist sind Stellungnahmen eingegangen, über die entsprechend der in Anlage 1<br />

der Beschlussvorlage Nr. 252 aufgeführten Abwägungsvorschläge zu beraten und zu beschließen<br />

ist.<br />

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße" -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2)

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