Tagesordnung - Stadt Werl
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<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />
Der Bürgermeister<br />
zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />
Hauptausschusses<br />
Rates<br />
am<br />
05.10.2010<br />
Vorlage-Nr. 251<br />
TOP<br />
Personalrat ist zu beteiligen<br />
ja nein<br />
Zustimmung<br />
ist beantragt liegt vor<br />
Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />
Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />
Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />
Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />
Nachrichtlich:<br />
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />
durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />
Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />
€ bei der HHSt.<br />
Datum: 20.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />
Abt. FB III/61 20 FBL Beig. BM<br />
AZ 61-Re<br />
Sachdarstellung:<br />
81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
hier: - Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />
- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />
Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat mit Schreibem vom 12.11.2009 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB im Bereich „Soester Straße“ / „Stralsunder<br />
Straße“ für den Neubau eines Autohauses beantragt.<br />
Daraufhin hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.12.2009 der<br />
Einleitung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
„Stralsunder Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB<br />
zugestimmt und den Einleitungsbeschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes, als<br />
planungsrechtliche Grundlage, gefasst.<br />
Gleichzeitig erfolgte durch den Ausschuss für beide Planverfahren die Freigabe zur frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16. Dezember 2009 bis einschließlich<br />
22. Januar 2010 parallel zum Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt.<br />
Während dieser Frist sind Stellungnahmen eingegangen, über die entsprechend der in Anlage 1<br />
der Beschlussvorlage Nr. 252 aufgeführten Abwägungsvorschläge zu beraten und zu beschließen<br />
ist.<br />
Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße" -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2)