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Tagesordnung - Stadt Werl

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Gegen die o. g. Satzungsergänzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile bestehen unsererseits keine Bedenken<br />

oder Anregungen.<br />

sonstige eingegangene Stellungnahmen<br />

9) Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong><br />

Schreiben eingegangen am 30.08.2010<br />

Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht betreibt der KBW in Holtum<br />

ein Trennwasserkanalnetz.<br />

Im Hinblick auf die Schmutzwasserentsorgung liegt der Ortsteil Holtum<br />

im Einzugsgebiet der Kläranlage <strong>Werl</strong>. Die Niederschlagswässer werden<br />

in Holtum über verschiedene Einleitungsstellen überwiegend dem<br />

Gewässer Spaulgraben zugeführt. Ein geringer Flächenanteil von Holtum<br />

liegt im Einzugbereich der Seseke.<br />

In der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> unter<br />

dem Punkt Erschließung aus: “Da der gesamte Ergänzungsbereich<br />

aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht an die vorhandenen Leitungen<br />

und Kanäle in der Straße „Zum Winkel“ angeschlossen werden<br />

kann, ist die Ver- und Entsorgung durch Anschluss an die vorhandenen<br />

Leitungen und Kanäle in der Straße „Am Jahenbrink“ vorgesehen“.<br />

Diese Annahme ist bezogen auf die Abwasserbeseitigung nicht zutreffend.<br />

Dieses begründet sich wie folgt:<br />

Im Hinblick auf die Niederschlagsentwässerung liegt die Straße „Am<br />

Jahenbrink“ im Einzugsgebiet der Einleitungsstellen 4.1/4 (Spaulgraben).<br />

Dieses Entwässerungsgebiet umfasst nicht das Flurstück 67 aus<br />

der Erweiterungsfläche. Das Flurstück 268 liegt innerhalb des Entwässerungsgebietes.<br />

Die Niederschlagwasserkanalisation im Entwässerungsgebiet<br />

4.1/4 ist hydraulisch für die Fläche 67 nicht ausgelegt. Ein<br />

zusätzlicher Anschluss führt zwangsläufig zur hydraulischen Überlastungen<br />

der Kanalisation. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund<br />

der Topografie ein Großteil von 67 nicht an die Regenwasserkanalisation<br />

„Am Jahenbrink“ angeschlossen werden kann.<br />

Der Höhenunterschied zwischen Anschluss Jahenbrink und Flurstück<br />

67 ist für die Auslegung eines Niederschlagswasserkanals viel zu gering.<br />

Gleiches gilt durchaus auch für die Schmutzentwässerung.<br />

Aus den v. g. Gründen ist daher die in der Begründung erläuterte Ent-<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Anregung wird gefolgt, indem in der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung<br />

für den Ortsteil Holtum der zweite Absatz unter dem<br />

Punkt Erschließung wie folgt geändert wird:<br />

„Da der gesamte Ergänzungsbereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten<br />

nicht an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der Straße<br />

„Zum Winkel“ angeschlossen werden kann, ist die Ver- und Entsorgung<br />

durch Anschluss an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der<br />

Straße „Am Jahenbrink“ in den Straßen „Zum Winkel und „Zum Brauk“<br />

vorgesehen.“

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