Tagesordnung - Stadt Werl
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Gegen die o. g. Satzungsergänzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile bestehen unsererseits keine Bedenken<br />
oder Anregungen.<br />
sonstige eingegangene Stellungnahmen<br />
9) Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong><br />
Schreiben eingegangen am 30.08.2010<br />
Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht betreibt der KBW in Holtum<br />
ein Trennwasserkanalnetz.<br />
Im Hinblick auf die Schmutzwasserentsorgung liegt der Ortsteil Holtum<br />
im Einzugsgebiet der Kläranlage <strong>Werl</strong>. Die Niederschlagswässer werden<br />
in Holtum über verschiedene Einleitungsstellen überwiegend dem<br />
Gewässer Spaulgraben zugeführt. Ein geringer Flächenanteil von Holtum<br />
liegt im Einzugbereich der Seseke.<br />
In der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> unter<br />
dem Punkt Erschließung aus: “Da der gesamte Ergänzungsbereich<br />
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht an die vorhandenen Leitungen<br />
und Kanäle in der Straße „Zum Winkel“ angeschlossen werden<br />
kann, ist die Ver- und Entsorgung durch Anschluss an die vorhandenen<br />
Leitungen und Kanäle in der Straße „Am Jahenbrink“ vorgesehen“.<br />
Diese Annahme ist bezogen auf die Abwasserbeseitigung nicht zutreffend.<br />
Dieses begründet sich wie folgt:<br />
Im Hinblick auf die Niederschlagsentwässerung liegt die Straße „Am<br />
Jahenbrink“ im Einzugsgebiet der Einleitungsstellen 4.1/4 (Spaulgraben).<br />
Dieses Entwässerungsgebiet umfasst nicht das Flurstück 67 aus<br />
der Erweiterungsfläche. Das Flurstück 268 liegt innerhalb des Entwässerungsgebietes.<br />
Die Niederschlagwasserkanalisation im Entwässerungsgebiet<br />
4.1/4 ist hydraulisch für die Fläche 67 nicht ausgelegt. Ein<br />
zusätzlicher Anschluss führt zwangsläufig zur hydraulischen Überlastungen<br />
der Kanalisation. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund<br />
der Topografie ein Großteil von 67 nicht an die Regenwasserkanalisation<br />
„Am Jahenbrink“ angeschlossen werden kann.<br />
Der Höhenunterschied zwischen Anschluss Jahenbrink und Flurstück<br />
67 ist für die Auslegung eines Niederschlagswasserkanals viel zu gering.<br />
Gleiches gilt durchaus auch für die Schmutzentwässerung.<br />
Aus den v. g. Gründen ist daher die in der Begründung erläuterte Ent-<br />
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Anregung wird gefolgt, indem in der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung<br />
für den Ortsteil Holtum der zweite Absatz unter dem<br />
Punkt Erschließung wie folgt geändert wird:<br />
„Da der gesamte Ergänzungsbereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten<br />
nicht an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der Straße<br />
„Zum Winkel“ angeschlossen werden kann, ist die Ver- und Entsorgung<br />
durch Anschluss an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der<br />
Straße „Am Jahenbrink“ in den Straßen „Zum Winkel und „Zum Brauk“<br />
vorgesehen.“