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Tagesordnung - Stadt Werl

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3. Ergänzung der Satzung<br />

über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

gem. § 34 (4) BauGB für den Ortsteilteil Holtum<br />

Auf Grund des § 34 (4) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sept.<br />

2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 ErbschaftssteuerreformG vom<br />

24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und des § 7 in Verbindung mit § 41 (1) Satz 2 Buchstabe f der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung<br />

der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380)<br />

hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner Sitzung am folgende 3. Ergänzung zu den<br />

bestehenden Satzungen vom 15.10.1995, 18.08.1998 und 21.07.2009 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB werden für den <strong>Stadt</strong>teil Holtum<br />

ergänzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:5000,<br />

der Bestandteil dieser 3. Ergänzung der Satzung ist, zu ersehen.<br />

§ 2<br />

Diese 3. Ergänzung der Satzung findet keine Anwendung auf Bereiche, für die ein Bebauungsplan<br />

im Sinne des § 30 BauGB besteht.<br />

§ 3<br />

Diese 3. Ergänzung der Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Werl</strong>, den<br />

(Grossmann)<br />

Bürgermeister<br />

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am tritt die Satzung in Kraft.

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