Tagesordnung - Stadt Werl
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3. Ergänzung der Satzung<br />
über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
gem. § 34 (4) BauGB für den Ortsteilteil Holtum<br />
Auf Grund des § 34 (4) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sept.<br />
2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 ErbschaftssteuerreformG vom<br />
24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und des § 7 in Verbindung mit § 41 (1) Satz 2 Buchstabe f der<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung<br />
der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380)<br />
hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner Sitzung am folgende 3. Ergänzung zu den<br />
bestehenden Satzungen vom 15.10.1995, 18.08.1998 und 21.07.2009 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB werden für den <strong>Stadt</strong>teil Holtum<br />
ergänzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:5000,<br />
der Bestandteil dieser 3. Ergänzung der Satzung ist, zu ersehen.<br />
§ 2<br />
Diese 3. Ergänzung der Satzung findet keine Anwendung auf Bereiche, für die ein Bebauungsplan<br />
im Sinne des § 30 BauGB besteht.<br />
§ 3<br />
Diese 3. Ergänzung der Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Werl</strong>, den<br />
(Grossmann)<br />
Bürgermeister<br />
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am tritt die Satzung in Kraft.