Tagesordnung - Stadt Werl
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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Begründung und Umweltbericht<br />
4.5 Sonstige Festsetzungen<br />
Entlang der Soester Straße werden Nebenanlagen eingeschränkt. Die Ausstellung von<br />
Fahrzeugen ist hier möglich. Sollen jedoch Stellplätze für Kunden- und Mitarbeiter<br />
angelegt werden, sind besondere Vorkehrungen (z.B. Anpflanzung von Hecken) zu<br />
treffen, um einer Blendung des übergeordneten Verkehrs auf der Soester Straße<br />
entgegenzuwirken.<br />
Einer zusätzlichen Durchgrünung und Auflockerung der nicht überbaubaren<br />
Grundstücksflächen dienen Festsetzungen zum Anpflanzen von Einzelbäumen im<br />
Zusammenhang mit der Erstellung von Stellplätzen.<br />
Die Gestaltungsvorschrift zur Ausführung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form<br />
wirkt einer übermäßigen Versiegelung entgegen.<br />
Werbeanlagen werden generell höhenmäßig auf die Gebäudehöhen beschränkt.<br />
5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung<br />
Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über die Stralsunder Straße. Ver- und<br />
Entsorgungsanlagen sind hier weitgehend vorhanden.<br />
Verkehr<br />
Die Sicherung der Fläche für den endgültigen Ausbau der Stralsunder Straße und ihres<br />
Anschlusses an die Soester Straße wird durch die Festsetzung der öffentlichen<br />
Verkehrsfläche gewährleistet.<br />
Bereits jetzt befindet sich die Stralsunder Straße im unterem Bereich im Ausbaustand<br />
einer Baustraße, die vom gegenüberliegenden Automobilbetrieb zur Erschließung genutzt<br />
wird.<br />
Für den zur Zeit zur Errichtung anstehenden Automobilbetrieb reicht diese nicht völlig<br />
aus. In Abstimmung mit der Straßenverwaltung soll eine Aufweitung der Baustraße auf<br />
eine begegnungsgerechte Breite von ca. 6,50 m erfolgen, die eine ausreichende Zuwegung<br />
sicherstellt. Der endgültige Ausbau ist zur Zeit nicht erforderlich.<br />
Die Verpflichtung zur Herstellung der Baustraße erfolgt im städtebaulichen Vertrag.<br />
Die Erstellung einer Zufahrt kann nur von der Stralsunder Straße her erfolgen, die Soester<br />
Straße befindet sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt.<br />
Entwässerung<br />
Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage Westönnen.<br />
In der Stralsunder Straße liegt ein Mischwasserkanal, der zur Entwässerung des<br />
Plangebietes ausreichend dimensioniert ist.<br />
Niederschlagswasser wird im Plangebiet durch einen Muldenring aufgefangen bzw.<br />
zurückgehalten oder versickert. Die Anlage erhält ein Überlaufbauwerk zur Einleitung in<br />
den Mischwasserkanal, wird aber gleichzeitig so ausgeführt, dass bei einer Umwandlung<br />
der städtischen Anlage in ein Trennsystem auch kostengünstig die getrennte Einleitung<br />
von Abwasser und Niederschlagswasser erfolgen kann.<br />
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