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Tagesordnung - Stadt Werl

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

4.5 Sonstige Festsetzungen<br />

Entlang der Soester Straße werden Nebenanlagen eingeschränkt. Die Ausstellung von<br />

Fahrzeugen ist hier möglich. Sollen jedoch Stellplätze für Kunden- und Mitarbeiter<br />

angelegt werden, sind besondere Vorkehrungen (z.B. Anpflanzung von Hecken) zu<br />

treffen, um einer Blendung des übergeordneten Verkehrs auf der Soester Straße<br />

entgegenzuwirken.<br />

Einer zusätzlichen Durchgrünung und Auflockerung der nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen dienen Festsetzungen zum Anpflanzen von Einzelbäumen im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung von Stellplätzen.<br />

Die Gestaltungsvorschrift zur Ausführung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form<br />

wirkt einer übermäßigen Versiegelung entgegen.<br />

Werbeanlagen werden generell höhenmäßig auf die Gebäudehöhen beschränkt.<br />

5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung<br />

Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über die Stralsunder Straße. Ver- und<br />

Entsorgungsanlagen sind hier weitgehend vorhanden.<br />

Verkehr<br />

Die Sicherung der Fläche für den endgültigen Ausbau der Stralsunder Straße und ihres<br />

Anschlusses an die Soester Straße wird durch die Festsetzung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche gewährleistet.<br />

Bereits jetzt befindet sich die Stralsunder Straße im unterem Bereich im Ausbaustand<br />

einer Baustraße, die vom gegenüberliegenden Automobilbetrieb zur Erschließung genutzt<br />

wird.<br />

Für den zur Zeit zur Errichtung anstehenden Automobilbetrieb reicht diese nicht völlig<br />

aus. In Abstimmung mit der Straßenverwaltung soll eine Aufweitung der Baustraße auf<br />

eine begegnungsgerechte Breite von ca. 6,50 m erfolgen, die eine ausreichende Zuwegung<br />

sicherstellt. Der endgültige Ausbau ist zur Zeit nicht erforderlich.<br />

Die Verpflichtung zur Herstellung der Baustraße erfolgt im städtebaulichen Vertrag.<br />

Die Erstellung einer Zufahrt kann nur von der Stralsunder Straße her erfolgen, die Soester<br />

Straße befindet sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt.<br />

Entwässerung<br />

Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage Westönnen.<br />

In der Stralsunder Straße liegt ein Mischwasserkanal, der zur Entwässerung des<br />

Plangebietes ausreichend dimensioniert ist.<br />

Niederschlagswasser wird im Plangebiet durch einen Muldenring aufgefangen bzw.<br />

zurückgehalten oder versickert. Die Anlage erhält ein Überlaufbauwerk zur Einleitung in<br />

den Mischwasserkanal, wird aber gleichzeitig so ausgeführt, dass bei einer Umwandlung<br />

der städtischen Anlage in ein Trennsystem auch kostengünstig die getrennte Einleitung<br />

von Abwasser und Niederschlagswasser erfolgen kann.<br />

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