Tagesordnung - Stadt Werl
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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 9(10)<br />
81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />
Die Planunterlagen beinhalten die erste Ausbaustufe zur Anbindung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 17 "Stralsunder Straße" an die L 795. Bei der<br />
verkehrlich wirksamen Erweiterung des Gewerbegebietes ist die zweite<br />
Ausbaustufe durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> rechtzeitig vorzusehen.<br />
Der vorgesehene Ausbau entspricht einer Maßnahme nach § 34 (1) StrWG<br />
NRW. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> trägt daher sämtliche Kosten die durch den Ausbau der<br />
"Stralsunder Straße" an der L 795 entstehen.<br />
Des Weiteren sind an die Landesstraße angrenzende Kundenparkplätze so<br />
zu beleuchten und durch ausreichend hohe und dichte Bepflanzung zum<br />
Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete<br />
Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird.<br />
12) Thyssengas<br />
Schreiben vom 20.01.2010<br />
Von der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die o. g. der<br />
öffentlichen Versorgung dienenden Gasfernleitungen betroffen, die wir<br />
in einem Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500, eingetragen haben.<br />
Zusätzliche erhalten Sie zwei Bestandspläne zu Transportleitungen.<br />
Im direkten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Stralsunder Straße"<br />
verläuft keine Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens.<br />
Die Gasfernleitungen liegen innerhalb eines grundbuchlich gesicherten<br />
Schutzstreifens, in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte<br />
Nutzungen und Tätigkeiten untersagt sind.<br />
Wir haben gegen die Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich<br />
keine Bedenken, wenn die Leitungstrasse nachrechtlich im<br />
Flächennutzungsplan übernommen wird und das beiliegende Merkblatt<br />
für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen<br />
berücksichtigt wird.<br />
Eine Erweiterung des Gewerbegebietes ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche basiert auf der zweiten<br />
Ausbaustufe.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen<br />
Die genannte Gasfernleitung liegt in der Soester Straße und befindet<br />
sich damit außerhalb des Geltungsbereiches.