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Tagesordnung - Stadt Werl

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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 9(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

Die Planunterlagen beinhalten die erste Ausbaustufe zur Anbindung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 17 "Stralsunder Straße" an die L 795. Bei der<br />

verkehrlich wirksamen Erweiterung des Gewerbegebietes ist die zweite<br />

Ausbaustufe durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> rechtzeitig vorzusehen.<br />

Der vorgesehene Ausbau entspricht einer Maßnahme nach § 34 (1) StrWG<br />

NRW. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> trägt daher sämtliche Kosten die durch den Ausbau der<br />

"Stralsunder Straße" an der L 795 entstehen.<br />

Des Weiteren sind an die Landesstraße angrenzende Kundenparkplätze so<br />

zu beleuchten und durch ausreichend hohe und dichte Bepflanzung zum<br />

Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete<br />

Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird.<br />

12) Thyssengas<br />

Schreiben vom 20.01.2010<br />

Von der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die o. g. der<br />

öffentlichen Versorgung dienenden Gasfernleitungen betroffen, die wir<br />

in einem Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500, eingetragen haben.<br />

Zusätzliche erhalten Sie zwei Bestandspläne zu Transportleitungen.<br />

Im direkten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Stralsunder Straße"<br />

verläuft keine Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens.<br />

Die Gasfernleitungen liegen innerhalb eines grundbuchlich gesicherten<br />

Schutzstreifens, in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte<br />

Nutzungen und Tätigkeiten untersagt sind.<br />

Wir haben gegen die Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich<br />

keine Bedenken, wenn die Leitungstrasse nachrechtlich im<br />

Flächennutzungsplan übernommen wird und das beiliegende Merkblatt<br />

für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen<br />

berücksichtigt wird.<br />

Eine Erweiterung des Gewerbegebietes ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche basiert auf der zweiten<br />

Ausbaustufe.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen<br />

Die genannte Gasfernleitung liegt in der Soester Straße und befindet<br />

sich damit außerhalb des Geltungsbereiches.

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