Tagesordnung - Stadt Werl
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wässerungsplanung, zumindest für das Flurstück 67, nicht realisierbar.<br />
In entwässerungstechnischer Hinsicht ist das Flurstück 268 schon jetzt<br />
erschlossen.<br />
Die Schmutzwasserentsorgung soll über die öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung<br />
erfolgen. Wie zuvor erwähnt, liegt die Fläche im<br />
Einzuggebiet der Einleitungsstelle 4.1/4. Die Niederschlagswässer des<br />
Grundstückes können über die Regenwasserkanalisation in der Straße<br />
„Zum Winkel“ abgeleitet werden.<br />
Die Niederschlagsentwässerung der Fläche 67 kann über die Regenwasserkanalisation<br />
in der Straße „Zum Brauk“ erfolgen. Diese Kanalisation<br />
liegt im Einzugsgebiet der Einleitungsstelle 2/10 des Spaulgrabens.<br />
Die vorhandene Regenwasserkanalisation in diesem Einzugsgebiet<br />
ist für die zusätzlichen anfallenden Wassermengen des Flurstückes<br />
67 ausreichend dimensioniert. Zur Erschließung aller Baugrundstücke<br />
ist die Herstellung einer Regenwasserkanalisation in den<br />
Straßen „Kirchweg“ und „Zum Winkel“ über eine Länge von 200 m<br />
notwendig. Für die Erweiterung der Entwässerungsfläche bedarf es<br />
einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde<br />
des Kreises Soest.<br />
Die anfallenden Schmutzwässer des Flurstückes 67 aus der Erweiterungsfläche<br />
können wie Flurstück 268 über die vorhandene öffentliche<br />
Schmutzwasserdruckrohrleitung in der Straße „Zum Winkel“ entsorgt<br />
werden. Zur Erschließung aller Baugrundstücke ist jedoch die Verlängerung<br />
dieser Leitung um ca. 140 m erforderlich. Die häuslichen Abwässer<br />
werden über private Schmutzwasserpumpstationen der Druckrohrleitung<br />
zugeführt.<br />
Die erforderlichen Entwässerungsanlagen sind von einem Investor<br />
bzw. den Grundstückseigentümern zu finanzieren.<br />
Die Abwasseranlagen sind kosten- und lastenfrei dem KBW zu übergeben.<br />
Im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages sind hierzu entsprechende<br />
Regelungen zu treffen.<br />
Die Entwässerungskonzeption bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses.<br />
Das beschriebene wasserwirtschaftliche Konzept wird in die Begründung<br />
aufgenommen.<br />
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 der Entwässerungskonzeption<br />
zugestimmt.