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Tagesordnung - Stadt Werl

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wässerungsplanung, zumindest für das Flurstück 67, nicht realisierbar.<br />

In entwässerungstechnischer Hinsicht ist das Flurstück 268 schon jetzt<br />

erschlossen.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung soll über die öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung<br />

erfolgen. Wie zuvor erwähnt, liegt die Fläche im<br />

Einzuggebiet der Einleitungsstelle 4.1/4. Die Niederschlagswässer des<br />

Grundstückes können über die Regenwasserkanalisation in der Straße<br />

„Zum Winkel“ abgeleitet werden.<br />

Die Niederschlagsentwässerung der Fläche 67 kann über die Regenwasserkanalisation<br />

in der Straße „Zum Brauk“ erfolgen. Diese Kanalisation<br />

liegt im Einzugsgebiet der Einleitungsstelle 2/10 des Spaulgrabens.<br />

Die vorhandene Regenwasserkanalisation in diesem Einzugsgebiet<br />

ist für die zusätzlichen anfallenden Wassermengen des Flurstückes<br />

67 ausreichend dimensioniert. Zur Erschließung aller Baugrundstücke<br />

ist die Herstellung einer Regenwasserkanalisation in den<br />

Straßen „Kirchweg“ und „Zum Winkel“ über eine Länge von 200 m<br />

notwendig. Für die Erweiterung der Entwässerungsfläche bedarf es<br />

einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde<br />

des Kreises Soest.<br />

Die anfallenden Schmutzwässer des Flurstückes 67 aus der Erweiterungsfläche<br />

können wie Flurstück 268 über die vorhandene öffentliche<br />

Schmutzwasserdruckrohrleitung in der Straße „Zum Winkel“ entsorgt<br />

werden. Zur Erschließung aller Baugrundstücke ist jedoch die Verlängerung<br />

dieser Leitung um ca. 140 m erforderlich. Die häuslichen Abwässer<br />

werden über private Schmutzwasserpumpstationen der Druckrohrleitung<br />

zugeführt.<br />

Die erforderlichen Entwässerungsanlagen sind von einem Investor<br />

bzw. den Grundstückseigentümern zu finanzieren.<br />

Die Abwasseranlagen sind kosten- und lastenfrei dem KBW zu übergeben.<br />

Im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages sind hierzu entsprechende<br />

Regelungen zu treffen.<br />

Die Entwässerungskonzeption bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses.<br />

Das beschriebene wasserwirtschaftliche Konzept wird in die Begründung<br />

aufgenommen.<br />

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 der Entwässerungskonzeption<br />

zugestimmt.

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