Tagesordnung - Stadt Werl
Tagesordnung - Stadt Werl
Tagesordnung - Stadt Werl
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />
Der Bürgermeister<br />
zur öffentlichen nicht öffentl. Sitzung des<br />
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss<br />
Hauptausschusses<br />
Rates<br />
am<br />
5.10.2010<br />
Vorlage-Nr. 242<br />
TOP<br />
Personalrat ist zu beteiligen<br />
ja nein<br />
Zustimmung<br />
ist beantragt liegt vor<br />
Agenda-Leitfaden<br />
wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />
Erträge und / oder Einzahlungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />
Aufwendungen und / oder Auszahlungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />
Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei Sachkonto<br />
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />
Folgekosten:<br />
Durch bilanzielle Abschreibungen nein jährlich in Höhe von €<br />
Direkte Folgekosten durch z.B. Bewirtschaftung, Personal etc.<br />
nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />
Nachrichtlich:<br />
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und eines derzeitigen<br />
durchschnittlichen Zinssatzes von % nein jährlich in Höhe von €<br />
06.09.2010 Unterschrift S i c h t v e r m e r k e<br />
Abt. 61<br />
AZ 61-Schu<br />
20 FBL Allg.<br />
Vertreter<br />
Sachdarstellung:<br />
80. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> (Konzentrationsfläche<br />
für Windkraftanlagen Westhilbeck)<br />
Hier: - Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB<br />
- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />
BauGB<br />
- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
- Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2<br />
BauGB<br />
Anlass<br />
In seiner Sitzung am 29.06.2010 hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen,<br />
den Umgang mit der Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner nächsten<br />
Sitzung (05.10.2010) zu entscheiden (s. auch Mitteilung Nr. 53 und Vorlage 202). In Vorlage<br />
202 wurden die derzeitige planungsrechtliche Situation der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> sowie grundsätzlich<br />
Möglichkeiten zur Förderung der Windenergienutzung beschrieben. Ebenso wurden<br />
die „Studie zur Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>“ thematisiert und die der Verwaltung<br />
vorliegenden Anträge und Absichtserklärungen bezüglich der Windenergienutzung<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet aufgeführt. Neben die Windenergienutzung befürwortende Anträge<br />
existieren auch Anträge gegen eine weitere Errichtung von Windenergieanlagen, hier in<br />
Westhilbeck. In diesem Zusammenhang ist zur Meinungsbildung des Ausschusses das<br />
Schreiben von Herrn Bergmann vom 14.07.2010 beigefügt (Anlage 1).<br />
Bezüglich des Antrags der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ vom 05.11.2009 zur<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes für weitere 4-5 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe<br />
von ca. 130 m und einer Gesamthöhe von ca. 180 m über Gelände (s. auch Mit-<br />
BM