Tagesordnung - Stadt Werl
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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Begründung und Umweltbericht<br />
Das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB wird durch<br />
die vorliegende Planung beachtet.<br />
2.4. Wasser<br />
In der Nähe des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Gewässer.<br />
Durch die jetzige Nutzung des Geländes entstehen keine Abwässer. Niederschlagswasser<br />
wird vor Ort dem Boden zugeführt. Eine Verunreinigung des Grundwasser durch<br />
Pflanzenschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Die geplante Nutzung führt zu einer teilweisen Versiegelung des Geländes die dem Boden<br />
Niederschlagswasser entzieht und erzeugt darüber hinaus Abwasser.<br />
Die im Autohaus entstehenden Abwässer werden entsprechend dem heutigen Stand der<br />
Technik aufgefangen und der städtischen Kanalisation zugeführt. Anfallendes<br />
Niederschlagswasser wird soweit möglich an Ort und Stelle versickert, im übrigen<br />
ebenfalls der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Der Anschluss an eine<br />
spätere Entwässerung im Trennsystem wird sichergestellt.<br />
Die Versiegelung des Bodens wird auf ein Mindestmaß beschränkt, Stellplatzflächen<br />
werden weitgehend in wasserdurchlässiger Bauweise bzw. mit wassergebundenen Decken<br />
befestigt.<br />
2.5. Luft und Klima<br />
Durch die jetzige Nutzung ist keine Beeinträchtigung von Luft und Klima erkennbar. Das<br />
Gebiet ist jedoch immissionsbelastet durch den Verkehr auf der Soester Straße -L 795.<br />
Die künftig zulässigen Gewerbebetriebe emittieren keine nennenswerten<br />
luftverunreinigenden Stoffe. Unmittelbar negative Auswirkungen auf das lokale Klima<br />
sind gering und in Bezug auf durch Gewerbebetriebe und Straßen geprägte Umgebung zu<br />
vernachlässigen.<br />
Durch die genannten Begrünungs- und Anpflanzvorschriften wird das Mögliche an<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich Luft und Klima getan.<br />
2.6. Landschafts- und Ortsbild<br />
Das Landschaftsbild wird in der Umgebung des Plangebietes (südlich und östlich) von der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung durch Ackerbau bestimmt. Dem entspricht die derzeitige<br />
Nutzung des Geländes.<br />
Das Ortsbild des unmittelbar anschließenden Siedlungsgebietes wird durch<br />
Hauptverkehrsstraßen und Gewerbebetriebe bestimmt.<br />
Das Plangebiet liegt am Fuß des Haarstranges. Die entstehenden baulichen Anlagen<br />
werden daher von der Soester Straße aus deutlich zu sehen sein, jedoch für die südlich und<br />
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