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Tagesordnung - Stadt Werl

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB wird durch<br />

die vorliegende Planung beachtet.<br />

2.4. Wasser<br />

In der Nähe des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Gewässer.<br />

Durch die jetzige Nutzung des Geländes entstehen keine Abwässer. Niederschlagswasser<br />

wird vor Ort dem Boden zugeführt. Eine Verunreinigung des Grundwasser durch<br />

Pflanzenschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die geplante Nutzung führt zu einer teilweisen Versiegelung des Geländes die dem Boden<br />

Niederschlagswasser entzieht und erzeugt darüber hinaus Abwasser.<br />

Die im Autohaus entstehenden Abwässer werden entsprechend dem heutigen Stand der<br />

Technik aufgefangen und der städtischen Kanalisation zugeführt. Anfallendes<br />

Niederschlagswasser wird soweit möglich an Ort und Stelle versickert, im übrigen<br />

ebenfalls der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Der Anschluss an eine<br />

spätere Entwässerung im Trennsystem wird sichergestellt.<br />

Die Versiegelung des Bodens wird auf ein Mindestmaß beschränkt, Stellplatzflächen<br />

werden weitgehend in wasserdurchlässiger Bauweise bzw. mit wassergebundenen Decken<br />

befestigt.<br />

2.5. Luft und Klima<br />

Durch die jetzige Nutzung ist keine Beeinträchtigung von Luft und Klima erkennbar. Das<br />

Gebiet ist jedoch immissionsbelastet durch den Verkehr auf der Soester Straße -L 795.<br />

Die künftig zulässigen Gewerbebetriebe emittieren keine nennenswerten<br />

luftverunreinigenden Stoffe. Unmittelbar negative Auswirkungen auf das lokale Klima<br />

sind gering und in Bezug auf durch Gewerbebetriebe und Straßen geprägte Umgebung zu<br />

vernachlässigen.<br />

Durch die genannten Begrünungs- und Anpflanzvorschriften wird das Mögliche an<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich Luft und Klima getan.<br />

2.6. Landschafts- und Ortsbild<br />

Das Landschaftsbild wird in der Umgebung des Plangebietes (südlich und östlich) von der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung durch Ackerbau bestimmt. Dem entspricht die derzeitige<br />

Nutzung des Geländes.<br />

Das Ortsbild des unmittelbar anschließenden Siedlungsgebietes wird durch<br />

Hauptverkehrsstraßen und Gewerbebetriebe bestimmt.<br />

Das Plangebiet liegt am Fuß des Haarstranges. Die entstehenden baulichen Anlagen<br />

werden daher von der Soester Straße aus deutlich zu sehen sein, jedoch für die südlich und<br />

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