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Tagesordnung - Stadt Werl

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<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Der<br />

zurR offentlichen fl nichtÖffentlichen Sitzung des<br />

ffi Planungsausschuss<br />

n Hauptausschusses<br />

Datum: 22.09.2010<br />

Mitteilung<br />

255<br />

tdf<br />

Nutzungsänderung: Wohnen in gewerbliche Zimmervermietung in der<br />

Bahnhofstraße in <strong>Werl</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in gewerbliche<br />

Zimmervermietung vor. Zurzeit sind in dem Wohn- und Geschäftshaus in der<br />

Bahnhofstraße vier Wohneinheiten und drei Läden/Büros genehmigt. Der<br />

Hauseigentümer beabsichtigt, eine Wohnung im 1. OG umzunutzen. Die gewerbliche<br />

Zimmervermietqng sieht drei Zimmer mit bordellartiger Nut2ung vor.<br />

Bauolanu nqsrechtliche Prüfunq l<br />

Das Objekt befindet sich in der bebauten Ortslage und ist nach $ 34 Baugesetzbuch zu<br />

beurteilen.<br />

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,<br />

der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der<br />

näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist'<br />

In der Nähe grenzt das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 33 an, der entlang der<br />

Bahnhofstraße ein Kerngebiet ausweist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht<br />

daher einem Kerngebiet im Sinne des 5 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dort sind<br />

unter anderem zulässig :<br />

- Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude,<br />

- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />

Beherberg u ngsgewe rbes u nd Verg n üg u n gsstätten<br />

- sonstige,nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,<br />

- sonstige Wohnungen.<br />

Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Betriebes, in dem Personen der Prostitution<br />

nachgehen, ist ein Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO'<br />

Die gLwerbliche Zimmervermietung ist als ,,sonstiger nicht wesentlich störender<br />

Gewärbebetrieb" grundsätzlich im Kerngebiet zulässig und fügt sich daher in die Eigenart<br />

der näheren Umgebung ein.<br />

Bauord hu nosrec[tlichJPrüfu nq :<br />

Brandschutztechnische Belange sind berücksichtigt.<br />

Durch die Umnutzung einer Wohnung in eine gewerbliche Anlage ist im vorliegendeir Fall<br />

ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Der Stellplatz kann grundsätzlich auf dem<br />

Grundstück oder in unmittelbarer Nähe durch Sicherung einer Baulast nachgewiesen<br />

werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den SteLlplatz gemäß $ 4 der<br />

Stellplatzablösesatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> mit 6.100 € abzulösen. Bei Nutzungsänderungen<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>, falls der Antragsteller den Stellplatz nicht nachweisen konnte, in der<br />

Regel eine Ablösevereinbarung geschlossen. Dies soll auch hier erfolgen.<br />

Ord nunqsrecht:<br />

Ord;*d".Ltl,ch ist ein solches Gewerbe lediglich anzeigepflichtig. Die Anzeige einer<br />

,,ge*"rdli.hen Zimmervermietung als bordellähnlicher Betrieb" ist erfolgt.<br />

Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigungsfähig'<br />

Dies wurde dem Antragsteller unter dem Vorbehalt der Stellplatzprüfung mündlich<br />

mitgeteilt'<br />

Nr<br />

II<br />

Sichtvermet<br />

am 05.10.2010<br />

am<br />

am

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