Tagesordnung - Stadt Werl
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<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Der<br />
zurR offentlichen fl nichtÖffentlichen Sitzung des<br />
ffi Planungsausschuss<br />
n Hauptausschusses<br />
Datum: 22.09.2010<br />
Mitteilung<br />
255<br />
tdf<br />
Nutzungsänderung: Wohnen in gewerbliche Zimmervermietung in der<br />
Bahnhofstraße in <strong>Werl</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in gewerbliche<br />
Zimmervermietung vor. Zurzeit sind in dem Wohn- und Geschäftshaus in der<br />
Bahnhofstraße vier Wohneinheiten und drei Läden/Büros genehmigt. Der<br />
Hauseigentümer beabsichtigt, eine Wohnung im 1. OG umzunutzen. Die gewerbliche<br />
Zimmervermietqng sieht drei Zimmer mit bordellartiger Nut2ung vor.<br />
Bauolanu nqsrechtliche Prüfunq l<br />
Das Objekt befindet sich in der bebauten Ortslage und ist nach $ 34 Baugesetzbuch zu<br />
beurteilen.<br />
Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,<br />
der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der<br />
näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist'<br />
In der Nähe grenzt das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 33 an, der entlang der<br />
Bahnhofstraße ein Kerngebiet ausweist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht<br />
daher einem Kerngebiet im Sinne des 5 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dort sind<br />
unter anderem zulässig :<br />
- Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude,<br />
- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />
Beherberg u ngsgewe rbes u nd Verg n üg u n gsstätten<br />
- sonstige,nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,<br />
- sonstige Wohnungen.<br />
Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Betriebes, in dem Personen der Prostitution<br />
nachgehen, ist ein Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO'<br />
Die gLwerbliche Zimmervermietung ist als ,,sonstiger nicht wesentlich störender<br />
Gewärbebetrieb" grundsätzlich im Kerngebiet zulässig und fügt sich daher in die Eigenart<br />
der näheren Umgebung ein.<br />
Bauord hu nosrec[tlichJPrüfu nq :<br />
Brandschutztechnische Belange sind berücksichtigt.<br />
Durch die Umnutzung einer Wohnung in eine gewerbliche Anlage ist im vorliegendeir Fall<br />
ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Der Stellplatz kann grundsätzlich auf dem<br />
Grundstück oder in unmittelbarer Nähe durch Sicherung einer Baulast nachgewiesen<br />
werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den SteLlplatz gemäß $ 4 der<br />
Stellplatzablösesatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> mit 6.100 € abzulösen. Bei Nutzungsänderungen<br />
hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>, falls der Antragsteller den Stellplatz nicht nachweisen konnte, in der<br />
Regel eine Ablösevereinbarung geschlossen. Dies soll auch hier erfolgen.<br />
Ord nunqsrecht:<br />
Ord;*d".Ltl,ch ist ein solches Gewerbe lediglich anzeigepflichtig. Die Anzeige einer<br />
,,ge*"rdli.hen Zimmervermietung als bordellähnlicher Betrieb" ist erfolgt.<br />
Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigungsfähig'<br />
Dies wurde dem Antragsteller unter dem Vorbehalt der Stellplatzprüfung mündlich<br />
mitgeteilt'<br />
Nr<br />
II<br />
Sichtvermet<br />
am 05.10.2010<br />
am<br />
am