Tagesordnung - Stadt Werl
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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 1(10)<br />
81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />
eingegangene Stellungnahmen zum Entwurf während der<br />
öffentlichen Auslegung gem. § 3 (1) BauGB<br />
1) Eigentümer eines benachbarten Grundstückes<br />
Schreiben vom 22.01.2010<br />
der von Ihnen beschriebene Planungsanlass zu o.g. Bauvorhaben<br />
entspricht in seiner ausschweifenden und anpreisenden Formulierung<br />
meines Erachtens nicht zu der Tatsache, dass der Bebauungsplan<br />
105 lediglich vorhabenbezogen ausgeführt werden soll. Wenn die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern möchte<br />
und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und<br />
Dienstleistungen sicherstellen möchte ist es doch verwunderlich,<br />
warum der Aufwand des Bebauungsplanes ausschließlich für ein<br />
einziges Autohaus betrieben wird.<br />
Nach Rücksprache mit Frau Schulte in Ihrem Hause ist eine<br />
Ausdehnung des Gewerbegebietes an dieser Stelle nicht erwünscht, da<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet ausreichend Gewerbeflächen vorhanden sind und in<br />
Zukunft Baulandentwicklung im Bereich der B 63 (Richtung<br />
Autobahnanschluss) betrieben werden soll. Bei dieser Aussage drängt<br />
sich die Frage auf, warum dann die Firma RK Autowelt nicht an<br />
eine dieser Flächen verwiesen wurde. Soll hier einem einzelnen ein<br />
Vorteil geschaffen werden? Warum wurde unser Antrag auf<br />
Überplanung unseres Grundstückes nicht mit in die Erweiterung des<br />
Bebauungsplanes mit einbezogen. In Ihrer Begründung erläutern sie<br />
ferner, dass sich der Bereich sowohl hinsichtlich der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
als auch hinsichtlich der Erschließung für eine Erweiterung der<br />
Bebauung eignet. Würden sie die Erweiterung der<br />
Baulandflächen auf weitere Grundstücke ausdehnen, entstände<br />
meines Erachtens zur freien Landschaft hin ein klareres Bild, als bei der<br />
jetzigen, von Ihnen gewählten Planung. Eine Konzentration auf Flächen<br />
an der B 63 vor dem Hintergrund der Autobahnnähe ist ebenfalls nicht<br />
Abwägungsvorschläge<br />
Anlass der Planung ist die Bestandssicherung eines in der Nähe des<br />
Plangebietes liegenden, ortsansässigen Betriebes.<br />
Aus städtebaulicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, darüber<br />
hinaus gehende gewerbliche Bauflächen auszuweisen.