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Tagesordnung - Stadt Werl

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Keine Verunreinigung von Boden<br />

Wasser Keine Gefährdung von Gewässern<br />

keine Verunreinigung von Wasser,<br />

keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Luft und Klima Erhaltung bestmöglicher Luftqualität,<br />

Vermeidung von negativen Klimaeinflüssen<br />

Landschafts- und Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf.<br />

Ortsbild<br />

Wiederherstellung der Landschaft<br />

Kultur- und Sachgüter Schutz der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umweltauswirkungen, Schutz von<br />

Bau- und Bodendenkmälern<br />

2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes<br />

und Prognose der Auswirkungen der<br />

Plandurchführung<br />

Wie im Städtebaulichen Teil dieser Begründung bereits dargelegt, wurde das Grundstück<br />

bisher zum Ackerbau genutzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich auf dem<br />

Gelände Altlasten aus früheren Nutzungen befinden.<br />

Vor diesem Hintergrund werden der jetzige Umweltzustand und die Auswirkungen der<br />

Planung auf die Umwelt hinsichtlich der einzelnen genannten Umweltschutzziele, sowie<br />

die geplanten Festsetzungen zur Verminderung der Auswirkungen im Folgenden<br />

dargestellt.<br />

2.1. Schutzgut Mensch<br />

Das Gelände wird zu Zeit ausschließlich zum Ackerbau genutzt.<br />

Die bisherige Nutzung erzeugt keine nennenswerten Emissionen, der Erholungswert des<br />

Gebietes ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen und den intensiv betriebenen<br />

Ackerbau gering.<br />

Die vorhandenen Lärmimmissionen sind hinsichtlich der geplanten Nutzung ohne weitere<br />

Schutzmaßnahmen hinnehmbar.<br />

Die von der neuen Nutzung möglicherweise ausgehenden Emissionen stellen Lärm durch<br />

Betrieb und Verkehr, sowie Beeinträchtigungen durch Licht dar.<br />

Durch die topographische Lage des Baugrundstückes am Fuße des nach Süden<br />

ansteigenden Hanges und der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West werden sich<br />

die entstehenden Emissionen im Wesentlichen im Norden auswirken. Hier befinden sich<br />

mit der L 795 – Soester Straße eine Hauptverkehrsstraße und das anschließenden<br />

Gewerbegebiet ohne nennenswerte Wohnnutzung, so dass die schädlichen Auswirkungen<br />

gering bleiben. Die südlich und weit höher gelegenen Wohngebiete werden kaum<br />

betroffen.<br />

Durch die Beschränkung der Gewerbebetriebe auf solche der Abstandsklasse VII und die<br />

umfassende Eingrünung des Gebietes wird die möglichst weitgehende Vermeidung<br />

nachteiliger Auswirkungen bezweckt.<br />

Blendwirkungen auf den Straßenverkehr werden durch entsprechende Festsetzungen<br />

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