Tagesordnung - Stadt Werl
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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Begründung und Umweltbericht<br />
Keine Verunreinigung von Boden<br />
Wasser Keine Gefährdung von Gewässern<br />
keine Verunreinigung von Wasser,<br />
keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />
Luft und Klima Erhaltung bestmöglicher Luftqualität,<br />
Vermeidung von negativen Klimaeinflüssen<br />
Landschafts- und Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf.<br />
Ortsbild<br />
Wiederherstellung der Landschaft<br />
Kultur- und Sachgüter Schutz der Kultur- und Sachgüter vor<br />
schädlichen Umweltauswirkungen, Schutz von<br />
Bau- und Bodendenkmälern<br />
2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes<br />
und Prognose der Auswirkungen der<br />
Plandurchführung<br />
Wie im Städtebaulichen Teil dieser Begründung bereits dargelegt, wurde das Grundstück<br />
bisher zum Ackerbau genutzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich auf dem<br />
Gelände Altlasten aus früheren Nutzungen befinden.<br />
Vor diesem Hintergrund werden der jetzige Umweltzustand und die Auswirkungen der<br />
Planung auf die Umwelt hinsichtlich der einzelnen genannten Umweltschutzziele, sowie<br />
die geplanten Festsetzungen zur Verminderung der Auswirkungen im Folgenden<br />
dargestellt.<br />
2.1. Schutzgut Mensch<br />
Das Gelände wird zu Zeit ausschließlich zum Ackerbau genutzt.<br />
Die bisherige Nutzung erzeugt keine nennenswerten Emissionen, der Erholungswert des<br />
Gebietes ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen und den intensiv betriebenen<br />
Ackerbau gering.<br />
Die vorhandenen Lärmimmissionen sind hinsichtlich der geplanten Nutzung ohne weitere<br />
Schutzmaßnahmen hinnehmbar.<br />
Die von der neuen Nutzung möglicherweise ausgehenden Emissionen stellen Lärm durch<br />
Betrieb und Verkehr, sowie Beeinträchtigungen durch Licht dar.<br />
Durch die topographische Lage des Baugrundstückes am Fuße des nach Süden<br />
ansteigenden Hanges und der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West werden sich<br />
die entstehenden Emissionen im Wesentlichen im Norden auswirken. Hier befinden sich<br />
mit der L 795 – Soester Straße eine Hauptverkehrsstraße und das anschließenden<br />
Gewerbegebiet ohne nennenswerte Wohnnutzung, so dass die schädlichen Auswirkungen<br />
gering bleiben. Die südlich und weit höher gelegenen Wohngebiete werden kaum<br />
betroffen.<br />
Durch die Beschränkung der Gewerbebetriebe auf solche der Abstandsklasse VII und die<br />
umfassende Eingrünung des Gebietes wird die möglichst weitgehende Vermeidung<br />
nachteiliger Auswirkungen bezweckt.<br />
Blendwirkungen auf den Straßenverkehr werden durch entsprechende Festsetzungen<br />
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