Tagesordnung - Stadt Werl
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Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Im Rahmen des FNP-Verfahrens ist die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetzt<br />
(LPlG) NRW erfolgt.<br />
3 Erschließung<br />
3.1 Verkehr<br />
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Autohauses erfolgt nach Ausbau des Knotenpunktes<br />
„Stralsunder Straße“/„Soester Straße“ über die „Stralsunder Straße“.<br />
3.2 Entwässerung<br />
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an vorhandene Kanäle<br />
und Leitungen in der „Stralsunder Straße“.<br />
Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsgebiet der Kläranlage Westönnen.<br />
Die Abwasserentsorgung kann über die bestehende Kanalisation in der „Stralsunder Straße“<br />
und „Soester Straße“ im Mischsystem erfolgen.<br />
Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung des Areals wird von einer potentiellen<br />
Entwicklungsfläche für Gewerbe ausgegangen, so dass zukünftig in diesem Bereich weitere<br />
Gewerbeansiedlungen erfolgen könnten. Der Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong> (KBW) beabsichtigt<br />
daher, für diese Entwicklungsfläche, die über das Plangebiet hinaus geht, unter Berücksichtigung<br />
der Wirtschaftlichkeit und den wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, eine ganzheitliche<br />
Entwässerungskonzeption zu erarbeiten.<br />
Zunächst kann das Grundstück des geplanten Autohauses im Mischsystem entwässert<br />
werden. Sollte sich bei der Erarbeitung der Entwässerungskonzeption ein anders Entwässerungssystem<br />
(Trennsystem, modifiziertes Mischsystem) ergeben, ist die Entwässerung<br />
des Grundstückes bei der Umsetzung des Systems im Rahmen einer Gesamterschließung<br />
diesem anzupassen.<br />
Durch eine getrennte Führung der Schmutz- und Regenwassergrundleitungen bis zur<br />
Grundstücksgrenze ist eine Anpassung an ein geändertes System mit geringem Aufwand<br />
zu realisieren. In der Entwässerungszustimmung sind hierzu Regelungen zu treffen.<br />
Begleitend zur „Soester Straße“ verläuft am südlichen Straßenrand ein offener Entwässerungsgraben.<br />
Dieser dient u. a. zur Niederschlagsentwässerung der angrenzenden Feldflur.<br />
Durch die geplante Bebauung wird der Niederschlagswasserzufluss von der Feldflur in den<br />
offenen Graben verhindert. Es ist daher von dem Grundstückseigentümer die schadlose<br />
Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten.<br />
4 Natur und Landschaft<br />
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes. Der<br />
Landschaftsplan <strong>Werl</strong> wird zurzeit aufgestellt. Er sieht für den Geltungsbereich das Entwicklungsziel<br />
2 vor. Es beinhaltet die Anreicherung von Landschaft.<br />
Das Umfeld des Plangebietes wird im Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen<br />
geprägt. Im Norden und Westen sind bereits Gewerbeansiedlungen vorhanden.<br />
Es handelt sich gegenwärtig um eine landwirtschaftliche Fläche. Nördlich grenzt an das<br />
Plangebiet ein, die „Soester Straße“ begleitender Grünstreifen mit Baumreihe. Innerhalb<br />
des Plangebietes sind keine Gehölzstrukturen vorhanden.<br />
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