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Tagesordnung - Stadt Werl

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Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens ist die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetzt<br />

(LPlG) NRW erfolgt.<br />

3 Erschließung<br />

3.1 Verkehr<br />

Die verkehrliche Erschließung des geplanten Autohauses erfolgt nach Ausbau des Knotenpunktes<br />

„Stralsunder Straße“/„Soester Straße“ über die „Stralsunder Straße“.<br />

3.2 Entwässerung<br />

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an vorhandene Kanäle<br />

und Leitungen in der „Stralsunder Straße“.<br />

Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsgebiet der Kläranlage Westönnen.<br />

Die Abwasserentsorgung kann über die bestehende Kanalisation in der „Stralsunder Straße“<br />

und „Soester Straße“ im Mischsystem erfolgen.<br />

Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung des Areals wird von einer potentiellen<br />

Entwicklungsfläche für Gewerbe ausgegangen, so dass zukünftig in diesem Bereich weitere<br />

Gewerbeansiedlungen erfolgen könnten. Der Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong> (KBW) beabsichtigt<br />

daher, für diese Entwicklungsfläche, die über das Plangebiet hinaus geht, unter Berücksichtigung<br />

der Wirtschaftlichkeit und den wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, eine ganzheitliche<br />

Entwässerungskonzeption zu erarbeiten.<br />

Zunächst kann das Grundstück des geplanten Autohauses im Mischsystem entwässert<br />

werden. Sollte sich bei der Erarbeitung der Entwässerungskonzeption ein anders Entwässerungssystem<br />

(Trennsystem, modifiziertes Mischsystem) ergeben, ist die Entwässerung<br />

des Grundstückes bei der Umsetzung des Systems im Rahmen einer Gesamterschließung<br />

diesem anzupassen.<br />

Durch eine getrennte Führung der Schmutz- und Regenwassergrundleitungen bis zur<br />

Grundstücksgrenze ist eine Anpassung an ein geändertes System mit geringem Aufwand<br />

zu realisieren. In der Entwässerungszustimmung sind hierzu Regelungen zu treffen.<br />

Begleitend zur „Soester Straße“ verläuft am südlichen Straßenrand ein offener Entwässerungsgraben.<br />

Dieser dient u. a. zur Niederschlagsentwässerung der angrenzenden Feldflur.<br />

Durch die geplante Bebauung wird der Niederschlagswasserzufluss von der Feldflur in den<br />

offenen Graben verhindert. Es ist daher von dem Grundstückseigentümer die schadlose<br />

Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten.<br />

4 Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes. Der<br />

Landschaftsplan <strong>Werl</strong> wird zurzeit aufgestellt. Er sieht für den Geltungsbereich das Entwicklungsziel<br />

2 vor. Es beinhaltet die Anreicherung von Landschaft.<br />

Das Umfeld des Plangebietes wird im Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen<br />

geprägt. Im Norden und Westen sind bereits Gewerbeansiedlungen vorhanden.<br />

Es handelt sich gegenwärtig um eine landwirtschaftliche Fläche. Nördlich grenzt an das<br />

Plangebiet ein, die „Soester Straße“ begleitender Grünstreifen mit Baumreihe. Innerhalb<br />

des Plangebietes sind keine Gehölzstrukturen vorhanden.<br />

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