14.04.2013 Aufrufe

Tagesordnung - Stadt Werl

Tagesordnung - Stadt Werl

Tagesordnung - Stadt Werl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bezüglich der im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ enthaltenen<br />

planungsrelevanten Arten ist ein Vorkommen auf der Erweiterungsfläche sowie im<br />

Umfeld nicht belegt. Sollte eine Art dennoch vorkommen, wird durch die nachrangige Bedeutung<br />

des Ergänzungsbereiches auf Grund seiner geringen Flächengröße und Ortsnähe<br />

eine Störung des Erhaltungszustandes für unwahrscheinlich gehalten.<br />

Die im Umfeld befindlichen Flächen, Biotopstrukturen und großflächigeren Landschaftseinheiten<br />

bieten hier wesentlich bessere Habitatbedingungen und Möglichkeiten zur Jagd und<br />

Nahrungssuche. Vor diesem Hintergrund wird in der Umnutzung der relativ kleinen Fläche<br />

keine substantielle Beeinträchtigung besonders oder streng geschützter Arten gesehen.<br />

Dennoch wurde ein Gehölzstreifen zur weiteren Verbesserung der ökologischen Situation<br />

vorgesehen. Die vorhandene Feldhecke soll als Übergang zur freien Landschaft in westliche<br />

und östliche Richtung ergänzt werden. Dadurch wird ein eventueller Verlust eines geringfügigen<br />

Teils der vorhandenen Feldhecke auf der Erweiterungsfläche ausgeglichen und die<br />

Hecke erheblich verlängert.<br />

Darüber hinaus können der vorgesehene Gehölzstreifen und die durch die Umgestaltung<br />

entstehenden Hausgärten auch Habitatfunktionen übernehmen.<br />

Insgesamt wird daher davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung der 3. Ergänzung der<br />

Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Holtum<br />

keine Betroffenheit von streng oder besonders geschützten Arten ausgelöst wird und<br />

daher auch keine Verbotstatbestände nach § 19 oder § 44 BNatSchG entstehen werden.<br />

Diese vorläufige Einschätzung entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Bauausführung<br />

etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- und Pflanzenarten nachzugehen<br />

und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest, als die<br />

für den Artenschutz zuständige Behörde, zu informieren. Im Baugenehmigungsverfahren ist<br />

ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Gehölzentnahmen ausschließlich außerhalb<br />

der Brut- und Aufzuchtszeiten (30.09. - 01.03.) erfolgen dürfen.<br />

Denkmalpflege<br />

Denkmalpflegerische Belange werden durch diese Ergänzungssatzung nicht berührt.<br />

Ferner sind Bodendenkmäler nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.<br />

Altlasten<br />

In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Ergänzungsbereich nicht<br />

aufgeführt. Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />

Hinweise.<br />

Hinweise<br />

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

Abfallwirtschaft und Bodenschutz<br />

§ Sollten bei Erdarbeiten Abfallablagerungen oder Bodenverunreinigungen festgestellt<br />

werden, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest umgehend zu<br />

benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle bzw. verunreinigter Boden sind bis zur<br />

Klärung des weiteren Vorgehens gesichert zu lagern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!