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Tagesordnung - Stadt Werl

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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 7(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

11) Straßen NRW<br />

Schreiben vom 18.01.2010<br />

das Plangebiet o. a. Bauleitplanung grenzt an die L 795 im Bereich der<br />

freien Strecke. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist<br />

über die vorhandene <strong>Stadt</strong>straße „Stralsunder Straße" vorgesehen die<br />

im Abschnitt 4, Station 0,825 in die L 795 mündet.<br />

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 795 durch<br />

die vorliegende Bauleitplanung nicht zu beeinträchtigen ist die<br />

Zufahrt zur Landesstraße auszubauen. Der Ein- und<br />

Ausfahrquerschnitt, sowie die Eckausrundungen sind entsprechend<br />

der RAS-K-1 für den Begegnungsverkehr Lkw / Lkw ohne<br />

Mitbenutzung von Gegenfahrstreifen zu bemessen. Ein Lageplan im<br />

Maßstab 1:250 mit Darstellung der Schleppkurven ist zur Prüfung<br />

vorzulegen.<br />

Des Weiteren sind, bedingt durch die notwendigen baulichen<br />

Veränderungen für die Anbindung an das klassifizierte Straßennetz,<br />

vertragliche Regelungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau<br />

NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werl</strong> in Form einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung auf<br />

der Grundlage abgestimmter und auditierter Planunterlagen gemäß<br />

RE aufzustellen.<br />

Im Bereich der Einmündung sind die erforderlichen Sichtfelder auf die<br />

Landesstraße einzutragen. Außerdem ist im Text darauf hinzuweisen,<br />

dass diese von baulichen Anlagen (z. B. Auto und<br />

Mülltonnenstellplätzen, Lärmschutzeinrichtungen, die Sicht<br />

behindernden Einfriedungen und Bepflanzungen, Werbe- u.<br />

Ausstellungsflächen) und Pflanzgeboten freigehalten werden, sofern<br />

diese die Höhe von 80 cm überschreiten.<br />

An Landesstraßen angrenzende Bauvorhaben (z. B. Parkplätze und<br />

Ausstellungsflächen) sind so zu beleuchten und durch ausreichend<br />

hohe und dichte Einfriedungen, Bepflanzung zum Schutze der<br />

Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr<br />

Die Flächen für einen endgültigen Knotenpunktausbau werden durch<br />

entsprechenden Grunderwerb gesichert.<br />

Zum aktuell erforderlichen Ausbau wurden Gespräche mit Straßen<br />

NRW geführt und Einvernehmen erzielt (s. Schreiben vom 21.09.2010).<br />

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird, soweit erforderlich,<br />

zu gegebener Zeit geschlossen.<br />

Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan eingetragen und der Hinweis<br />

wird in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

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