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Tagesordnung - Stadt Werl

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3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den<br />

Ortsteil Holtum - Stellungnahmen gem. § 34 Abs. 6 BauGB<br />

eingegangene Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

1) iesy Hessen GmbH & Co.KG (Unity Media Group)<br />

Schreiben eingegangen am 19.07.2010 (per eMail)<br />

Gegen Ihre o.a. Planung haben wir keine Einwände. Wir beabsichtigen<br />

zur Zeit keine Auslegung von Kabelanlagen.<br />

2) Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Denkmalpflege in<br />

Westfalen<br />

Schreiben eingegangen am 26.07.2010<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem derzeitigen<br />

Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

3) Gelsenwasser AG<br />

Schreiben eingegangen am 28.07.2010<br />

Für die Benachrichtigung über das o. g. Vorhaben danken wir.<br />

Anregungen dazu haben wir nicht.<br />

4) Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Soest<br />

Schreiben eingegangen am 29.07.2010<br />

Zu Ihrem Amtshilfeersuchen in der o. a. Angelegenheit nehme ich aufgrund<br />

der mir übergebenen Unterlagen sowie eines durchgeführten<br />

Ortstermins gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB als Träger des öffentlichen<br />

Belangs Landwirtschaft wie folgt Stellung.<br />

Durch die vorliegende Satzung kommt es zum Entzug landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche. Diesseits wird der Hinweis gegeben, dass nördlich<br />

angrenzend die landwirtschaftliche Hofstelle Schweins liegt. Auf der<br />

Hofstelle Schweins erfolgte in der Vergangenheit eine Mastschweinehaltung,<br />

welche in den letzten drei Jahren nicht mehr durchgeführt<br />

wurde. Laut Auskunft des Landwirts Schweins wurden in den letzten<br />

Jahren durchschnittlich 40 Mastschweine gehalten.<br />

Abwägungsvorschläge<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Lt. Aussage des Landwirts Schweins wurde die Mastschweinehaltung<br />

aufgegeben. Er beabsichtigt nicht, zukünftig die Mastschweinehaltung<br />

wieder aufzunehmen. Anderenfalls sind immissionsschutzrechtliche<br />

Belange in Bezug auf die in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

einbezogene Teilfläche zu berücksichtigen.

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