Tagesordnung - Stadt Werl
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3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den<br />
Ortsteil Holtum - Stellungnahmen gem. § 34 Abs. 6 BauGB<br />
eingegangene Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />
1) iesy Hessen GmbH & Co.KG (Unity Media Group)<br />
Schreiben eingegangen am 19.07.2010 (per eMail)<br />
Gegen Ihre o.a. Planung haben wir keine Einwände. Wir beabsichtigen<br />
zur Zeit keine Auslegung von Kabelanlagen.<br />
2) Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Denkmalpflege in<br />
Westfalen<br />
Schreiben eingegangen am 26.07.2010<br />
Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem derzeitigen<br />
Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />
3) Gelsenwasser AG<br />
Schreiben eingegangen am 28.07.2010<br />
Für die Benachrichtigung über das o. g. Vorhaben danken wir.<br />
Anregungen dazu haben wir nicht.<br />
4) Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Soest<br />
Schreiben eingegangen am 29.07.2010<br />
Zu Ihrem Amtshilfeersuchen in der o. a. Angelegenheit nehme ich aufgrund<br />
der mir übergebenen Unterlagen sowie eines durchgeführten<br />
Ortstermins gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB als Träger des öffentlichen<br />
Belangs Landwirtschaft wie folgt Stellung.<br />
Durch die vorliegende Satzung kommt es zum Entzug landwirtschaftlicher<br />
Nutzfläche. Diesseits wird der Hinweis gegeben, dass nördlich<br />
angrenzend die landwirtschaftliche Hofstelle Schweins liegt. Auf der<br />
Hofstelle Schweins erfolgte in der Vergangenheit eine Mastschweinehaltung,<br />
welche in den letzten drei Jahren nicht mehr durchgeführt<br />
wurde. Laut Auskunft des Landwirts Schweins wurden in den letzten<br />
Jahren durchschnittlich 40 Mastschweine gehalten.<br />
Abwägungsvorschläge<br />
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />
Lt. Aussage des Landwirts Schweins wurde die Mastschweinehaltung<br />
aufgegeben. Er beabsichtigt nicht, zukünftig die Mastschweinehaltung<br />
wieder aufzunehmen. Anderenfalls sind immissionsschutzrechtliche<br />
Belange in Bezug auf die in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />
einbezogene Teilfläche zu berücksichtigen.