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Tagesordnung - Stadt Werl

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innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche befindlichen Grundstücke eine Baulast einzutragen.<br />

Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet<br />

werden soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen,<br />

nicht mehr als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die<br />

Verpflichtung einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

verzichtet. Somit ist sichergestellt, dass maximal drei Anlagen errichtet und<br />

ein Abstand von 750 m von der Splittersiedlung Westhilbeck eingehalten werden.<br />

Nach Beteiligung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden und Behörden und vor Beschluss<br />

der Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, mit dem Abschluss eines städtebaulichen<br />

Vertrages die o.g. Regelungen zu konkretisieren sowie weitere Aspekte wie<br />

Gestaltung der Anlagen, Kostentragung, Erschließung und Kompensation des Eingriffs in<br />

den Naturhaushalt zu behandeln.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist der Bereich der Abgrenzung der<br />

Potenzialfläche 1 als „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie darin die Trasse einer 10kV-<br />

Freileitung dargestellt. Diese Darstellung ist zur planungsrechtlichen Vorbereitung der<br />

Errichtung von Windkraftanlagen zu ändern in eine „Fläche für die Landwirtschaft mit der<br />

Überlagerung -Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen–“. Die 10 kV Freileitung bleibt<br />

unverändert dargestellt (s. Anlage 5: Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>).<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es wird<br />

a) die Einleitung des Verfahrens zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, wie im als Anlage 4 beigefügten<br />

Übersichtsplan gekennzeichnet,<br />

b) die Freigabe zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

c) die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

d) die Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens mit der Antragstellerin<br />

„Interessengemeinschaft Westhilbeck“ einen Vorvertrag mit Regelungen zu Anzahl (max.<br />

3), Größe (Nabenhöhe ca. 130 m, Gesamthöhe max. ca. 180 m über Gelände) und<br />

Standort der Windkraftanlagen (s. Übersichtsplan Anl. 4) zu treffen. Außerdem sind auf<br />

allen Grundstücken innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche Baulasten einzutragen.<br />

Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet werden<br />

soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen, nicht mehr<br />

als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die Verpflichtung<br />

einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

verzichtet.<br />

Anlagen:<br />

1 Schreiben des Herrn Bergmann vom 14.07.2010<br />

2 Antragsergänzung der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ vom 21.06.2010<br />

3 Schreiben der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> vom 16.09.2010<br />

4 Übersichtsplan geplante Standorte<br />

5 Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> M 1:5000<br />

6 Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>

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