Tagesordnung - Stadt Werl
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innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche befindlichen Grundstücke eine Baulast einzutragen.<br />
Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet<br />
werden soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen,<br />
nicht mehr als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die<br />
Verpflichtung einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
verzichtet. Somit ist sichergestellt, dass maximal drei Anlagen errichtet und<br />
ein Abstand von 750 m von der Splittersiedlung Westhilbeck eingehalten werden.<br />
Nach Beteiligung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden und Behörden und vor Beschluss<br />
der Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, mit dem Abschluss eines städtebaulichen<br />
Vertrages die o.g. Regelungen zu konkretisieren sowie weitere Aspekte wie<br />
Gestaltung der Anlagen, Kostentragung, Erschließung und Kompensation des Eingriffs in<br />
den Naturhaushalt zu behandeln.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist der Bereich der Abgrenzung der<br />
Potenzialfläche 1 als „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie darin die Trasse einer 10kV-<br />
Freileitung dargestellt. Diese Darstellung ist zur planungsrechtlichen Vorbereitung der<br />
Errichtung von Windkraftanlagen zu ändern in eine „Fläche für die Landwirtschaft mit der<br />
Überlagerung -Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen–“. Die 10 kV Freileitung bleibt<br />
unverändert dargestellt (s. Anlage 5: Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>).<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Es wird<br />
a) die Einleitung des Verfahrens zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, wie im als Anlage 4 beigefügten<br />
Übersichtsplan gekennzeichnet,<br />
b) die Freigabe zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
c) die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
d) die Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />
beschlossen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens mit der Antragstellerin<br />
„Interessengemeinschaft Westhilbeck“ einen Vorvertrag mit Regelungen zu Anzahl (max.<br />
3), Größe (Nabenhöhe ca. 130 m, Gesamthöhe max. ca. 180 m über Gelände) und<br />
Standort der Windkraftanlagen (s. Übersichtsplan Anl. 4) zu treffen. Außerdem sind auf<br />
allen Grundstücken innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche Baulasten einzutragen.<br />
Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet werden<br />
soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen, nicht mehr<br />
als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die Verpflichtung<br />
einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
verzichtet.<br />
Anlagen:<br />
1 Schreiben des Herrn Bergmann vom 14.07.2010<br />
2 Antragsergänzung der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ vom 21.06.2010<br />
3 Schreiben der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> vom 16.09.2010<br />
4 Übersichtsplan geplante Standorte<br />
5 Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> M 1:5000<br />
6 Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>