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Tagesordnung - Stadt Werl

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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 3(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

4)IHK Arnsberg<br />

Schreiben vom 15.01.2010<br />

zu der oben genannten Planung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> haben wir weder<br />

Anregungen noch Bedenken.<br />

Eine Beeinträchtigung von uns zu vertretender gewerblicher Interessen<br />

können wir zur Zeit nicht erkennen.<br />

5)Kreis Soest<br />

Schreiben vom 20.01.2010<br />

die o. g. Planung wurde hier mit den zuständigen Dienststellen und<br />

Abteilungen der Verwaltung besprochen. Im Einvernehmen mit diesen<br />

gebe ich folgende Stellungnahme ab:<br />

Aus landschaftsfachlicher Sicht ergeben sich gegen o.g. Planung keine<br />

grundsätzlichen Bedenken.<br />

Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Auch für das Europäische Vogelschutzgebiet Hellwegbörde sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten.<br />

Der Landschaftsplan <strong>Werl</strong> sieht im Entwicklungsziel die Anreicherung<br />

der Landschaft vor. Es sind keine Festsetzungen geplant, die diesem<br />

Vorhaben entgegenstehen.<br />

Folgende Hinweise sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Aussagen zur Eingriffsregelung sind zu treffen.<br />

• Artenschutz<br />

Aussagen zum Artenschutz fehlen bislang. Der gesetzliche Artenschutz<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Aussagen zur Eingriffsregelung werden im Umweltbericht, als Teil der<br />

Begründung, getroffen und sind Gegenstand des städtebaulichen<br />

Vertrages.<br />

Belange des Artenschutzes werden in der Begründung behandelt.

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