Tagesordnung - Stadt Werl
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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 3(10)<br />
81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />
4)IHK Arnsberg<br />
Schreiben vom 15.01.2010<br />
zu der oben genannten Planung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> haben wir weder<br />
Anregungen noch Bedenken.<br />
Eine Beeinträchtigung von uns zu vertretender gewerblicher Interessen<br />
können wir zur Zeit nicht erkennen.<br />
5)Kreis Soest<br />
Schreiben vom 20.01.2010<br />
die o. g. Planung wurde hier mit den zuständigen Dienststellen und<br />
Abteilungen der Verwaltung besprochen. Im Einvernehmen mit diesen<br />
gebe ich folgende Stellungnahme ab:<br />
Aus landschaftsfachlicher Sicht ergeben sich gegen o.g. Planung keine<br />
grundsätzlichen Bedenken.<br />
Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />
Auch für das Europäische Vogelschutzgebiet Hellwegbörde sind keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten.<br />
Der Landschaftsplan <strong>Werl</strong> sieht im Entwicklungsziel die Anreicherung<br />
der Landschaft vor. Es sind keine Festsetzungen geplant, die diesem<br />
Vorhaben entgegenstehen.<br />
Folgende Hinweise sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu<br />
berücksichtigen:<br />
• Aussagen zur Eingriffsregelung sind zu treffen.<br />
• Artenschutz<br />
Aussagen zum Artenschutz fehlen bislang. Der gesetzliche Artenschutz<br />
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />
Aussagen zur Eingriffsregelung werden im Umweltbericht, als Teil der<br />
Begründung, getroffen und sind Gegenstand des städtebaulichen<br />
Vertrages.<br />
Belange des Artenschutzes werden in der Begründung behandelt.