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Tagesordnung - Stadt Werl

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Diesseits wird der Hinweis gegeben, dass bei Aufnahme der Mastschweinehaltung<br />

gelegentlich mit dem Auftreten von Immissionen zu<br />

rechnen ist.<br />

Durch die vorliegende Satzung kommt es zum Entzug landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen. Es wird diesseits davon ausgegangen, dass der Flächenentzug<br />

einvernehmlich mit den Bewirtschaftern geregelt wird.<br />

Unter dieser Voraussetzung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht<br />

keine Bedenken gegenüber der vorliegenden Satzung für den Ortsteil<br />

Holtum.<br />

5) Bezirksregierung Arnsberg<br />

Schreiben eingegangen am 05.08.2010<br />

Zu dem o. a. Entwurf sind aus der Sicht der allgemeinen Landeskultur/Agrarstruktur<br />

und Landentwicklung keine Anregungen und Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

6) Kreis Soest<br />

Schreiben eingegangen am 18.08.2010<br />

Die o. g. Planung wurde hier mit den zuständigen Dienststellen und<br />

Abteilungen der Verwaltung besprochen. Im Einvernehmen mit diesen<br />

gebe ich folgende Stellungnahme ab:<br />

Aus landschaftsfachlicher Sicht ergeben sich gegen die o. g. Planung<br />

keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Es muss keine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeleitet werden, da Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet Haus Westrich und das VSG-<br />

Hellwegbörde nicht zu erwarten sind.<br />

Der Landschaftsplan <strong>Werl</strong> wird zur Zeit aufgestellt und sieht im Entwicklungsziel<br />

2 die Anreicherung von Landschaft vor.<br />

Folgende Hinweise sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen:<br />

Im Juni 2010 wurde in einem Gespräch mit dem Landwirt Schweins,<br />

Eigentümer und Bewirtschafter der Ackerfläche (Flurstück 67), Einvernehmen<br />

hinsichtlich der Einbeziehung einer Teilfläche seines landwirtschaftlich<br />

genutzten Grundstücks (Flurstück 67) in die im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile erzielt.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

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