Tagesordnung - Stadt Werl
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Begründung zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />
den Ortsteil Holtum<br />
Seit dem 15.10.1995 besteht für den Ortsteil Holtum eine rechtsverbindliche Satzung über<br />
die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 BauGB.<br />
Der Satzungsbereich wurde durch die 1. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem<br />
18.08.1998) und 2. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem 21.07.2009) erweitert.<br />
Des Weiteren ist der Ortsteil Holtum durch den Bebauungsplan Nr. 1 „Am Prozessionsweg“<br />
(rechtskräftig seit 1965), den Bebauungsplan Nr. 32 <strong>Werl</strong>-Holtum „Agathastraße“ (rechtskräftig<br />
seit 1982) und dem Bebauungsplan Nr. 97 „Vöhdestraße“ (rechtskräftig seit 2004)<br />
planungsrechtlich erfasst.<br />
Um die Eigenentwicklung des Ortsteils Holtums zu sichern, soll die Satzung über die Festlegung<br />
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Süd-Osten erweitert werden. Innerhalb<br />
der Ortslage sind für eine Bebauung nach § 34 BauGB Baulücken vorhanden, jedoch ist<br />
nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen, dass sie überwiegend für den Eigenbedarf<br />
bereit gehalten werden und demzufolge für Anfragen hinsichtlich Wohnbebauung nicht<br />
verfügbar sind. Durch Schaffung von Baurecht für Wohngebäude soll Bauland zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Ziel ist eine beidseitige Wohnbebauung entlang der Straße „Zum Winkel“. Bauvorhaben unterliegen<br />
der baurechtlichen Genehmigungspflicht und sollen sich in das nähere Umfeld einfügen.<br />
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> erklärte sich in seiner Sitzung am<br />
29.06.2010 mit der Einleitung des Verfahrens zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung<br />
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />
den Ortsteil Holtum einverstanden und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der<br />
erforderlichen Beteiligungen.<br />
Die Erweiterungsfläche ist im wirksamen FNP Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> als landwirtschaftliche<br />
Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dieser Satzungserweiterung<br />
angepasst.<br />
Bestand/Planung<br />
Mit Schreiben vom 04.05.2010 wurde die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB für den Ortsteil Holtum mit dem Ziel,<br />
südlich der Straße „Zum Winkel“ zusätzliches Baurecht für Wohngebäude zu schaffen, beantragt.<br />
Der Ergänzungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 268 (Gemarkung Holtum, Flur 2)<br />
und teilweise das Flurstück 67 (Gemarkung Holtum, Flur 2). Er befindet sich südlich der<br />
Straße „Zum Winkel“ (eine Bautiefe) und wird durch den östlich gelegenen „Kirchweg“ begrenzt.<br />
Die Straße „Zum Winkel“ ist im Norden durch angrenzende Bebauung und im Süden durch<br />
das bebaute Grundstück „Zum Winkel 16“ (Flur 2, Flurstück 269) sowie Grün- und Ackerland<br />
gerahmt.<br />
Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 4.200 m² und grenzt im Norden und Westen an den<br />
34-er Satzungsbereich.