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Tagesordnung - Stadt Werl

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Begründung zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />

den Ortsteil Holtum<br />

Seit dem 15.10.1995 besteht für den Ortsteil Holtum eine rechtsverbindliche Satzung über<br />

die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 BauGB.<br />

Der Satzungsbereich wurde durch die 1. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem<br />

18.08.1998) und 2. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem 21.07.2009) erweitert.<br />

Des Weiteren ist der Ortsteil Holtum durch den Bebauungsplan Nr. 1 „Am Prozessionsweg“<br />

(rechtskräftig seit 1965), den Bebauungsplan Nr. 32 <strong>Werl</strong>-Holtum „Agathastraße“ (rechtskräftig<br />

seit 1982) und dem Bebauungsplan Nr. 97 „Vöhdestraße“ (rechtskräftig seit 2004)<br />

planungsrechtlich erfasst.<br />

Um die Eigenentwicklung des Ortsteils Holtums zu sichern, soll die Satzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Süd-Osten erweitert werden. Innerhalb<br />

der Ortslage sind für eine Bebauung nach § 34 BauGB Baulücken vorhanden, jedoch ist<br />

nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen, dass sie überwiegend für den Eigenbedarf<br />

bereit gehalten werden und demzufolge für Anfragen hinsichtlich Wohnbebauung nicht<br />

verfügbar sind. Durch Schaffung von Baurecht für Wohngebäude soll Bauland zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Ziel ist eine beidseitige Wohnbebauung entlang der Straße „Zum Winkel“. Bauvorhaben unterliegen<br />

der baurechtlichen Genehmigungspflicht und sollen sich in das nähere Umfeld einfügen.<br />

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> erklärte sich in seiner Sitzung am<br />

29.06.2010 mit der Einleitung des Verfahrens zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />

den Ortsteil Holtum einverstanden und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der<br />

erforderlichen Beteiligungen.<br />

Die Erweiterungsfläche ist im wirksamen FNP Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dieser Satzungserweiterung<br />

angepasst.<br />

Bestand/Planung<br />

Mit Schreiben vom 04.05.2010 wurde die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB für den Ortsteil Holtum mit dem Ziel,<br />

südlich der Straße „Zum Winkel“ zusätzliches Baurecht für Wohngebäude zu schaffen, beantragt.<br />

Der Ergänzungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 268 (Gemarkung Holtum, Flur 2)<br />

und teilweise das Flurstück 67 (Gemarkung Holtum, Flur 2). Er befindet sich südlich der<br />

Straße „Zum Winkel“ (eine Bautiefe) und wird durch den östlich gelegenen „Kirchweg“ begrenzt.<br />

Die Straße „Zum Winkel“ ist im Norden durch angrenzende Bebauung und im Süden durch<br />

das bebaute Grundstück „Zum Winkel 16“ (Flur 2, Flurstück 269) sowie Grün- und Ackerland<br />

gerahmt.<br />

Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 4.200 m² und grenzt im Norden und Westen an den<br />

34-er Satzungsbereich.

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