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Tagesordnung - Stadt Werl

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Das Plangebiet wird im Westen durch die Stralsunder Straße und im Norden durch die<br />

Soester Straße begrenzt. Die südliche und die östliche Abgrenzung ergeben sich aus den<br />

Grenzen der zur Verfügung stehenden Grundstücke, das Plangebiet umfasst die<br />

Grundstücke Gemarkung <strong>Werl</strong>, Flur 10, Flurstücke 2 – 4, 125 und 126.<br />

Die Ostwestausdehnung des Plangebiets beträgt ca. 110 m, die Nordsüdausdehnung<br />

ca. 85 m. Es weist ein gleichmäßiges Gefälle von Süd-Ost nach Nord-West auf, das<br />

Gelände fällt von 100,5 m üNN auf 94,2 m üNN. Der Geltungsbereich umfasst eine<br />

Fläche von 9 461 m².<br />

Das von der Planung umfasste Gelände wird zurzeit ausschließlich landwirtschaftlich<br />

genutzt, es ist frei von baulichen Anlagen.<br />

Die Grundstücke wurden vom betreibenden Investor teilweise angekauft und teilweise<br />

langfristig angepachtet.<br />

3. Übergeordnete und sonstige Planungen<br />

Der bestehende Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan) für den Regierungsbezirk<br />

Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil (Kreis Soest und<br />

Hochsauerlandkreis) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Agrarbereich, die<br />

angrenzenden bebauten Gebiete als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche dar.<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes,<br />

der Landschaftsplan für den Bereich <strong>Werl</strong> befindet sich zur Zeit im<br />

Aufstellungsverfahren. Der Planentwurf sieht für die vom künftigen Bebauungsplan<br />

erfasste Fläche das Entwicklungsziel 2, Anreicherung der Landschaft, vor.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist die in Rede stehende Fläche als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, die westlich und nördlich angrenzenden<br />

Bereiche sind als Gewerbegebiete [GE(E) Gewerbegebiete mit Gliederungserfordernissen]<br />

dargestellt und werden auch entsprechend genutzt.<br />

Die vorgesehene Planung macht die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich,<br />

diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Mit Beschluss vom 02.12.2009 hat<br />

der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss die 81. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

eingeleitet. Durch die 81. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine östliche<br />

Erweiterung des Siedlungsgebietes um ca. 100 m.<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 106 überschneidet sich<br />

teilweise mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21 „Soester<br />

Straße“, der zur Verbreiterung der Stralsunder Straße eine öffentliche Verkehrsfläche, im<br />

übrigen Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Diese Festsetzungen treten mit<br />

Rechtskraft des neuen Bebauungsplans außer Kraft.<br />

Weitere Fachplanungen liegen nicht vor.<br />

4. Allgemeiner Planinhalt<br />

Anlass für die Planung ist die Neuerrichtung eines Autohauses.<br />

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