Erzieherinnengesundheit - UKBW - Kindergärten in Aktion
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E<strong>in</strong>führung<br />
1. Was heißt Gefährdungsbeurteilung?<br />
Gefährdungsbeurteilung ist nichts Neues – <strong>in</strong> unterschiedlicher<br />
Form mit unterschiedlichen Instrumenten ist<br />
die Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen<br />
schon immer Grundbestandteil der Tätigkeit von Arbeitsschutzfachleuten<br />
gewesen.<br />
Jeder Unfall ist nur die<br />
Unfälle an der Spitze Spitze e<strong>in</strong>es Eisberges!<br />
zu reduzieren bedeutet<br />
Unfälle<br />
meldepflichtig<br />
1<br />
30<br />
300<br />
?000<br />
3. Wann wird e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?<br />
• als Erstbeurteilung<br />
• <strong>in</strong> angemessenen Zeitabständen<br />
• bei sich ändernden technischen, organisatorischen<br />
oder personellen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
4. Wie sollten Sie vorgehen?<br />
1. Auswahl der für die E<strong>in</strong>richtung zutreffenden<br />
Checklisten<br />
2. Kopieren dieser Checklisten nach Bedarf<br />
3. Begehen der E<strong>in</strong>richtung, z.B. geme<strong>in</strong>sam mit dem<br />
GEFÄHRDUNGEN<br />
Sicherheitsbeauftragten und der Sicherheitsfach-<br />
ERKENNEN und<br />
BESEITIGEN bevor<br />
Unfälle<br />
nicht<br />
meldepflichtig<br />
kraft, und Ausfüllen der kopierten Checklisten<br />
4. Offene Fragen mit Fachleuten klären<br />
sie zu e<strong>in</strong>em 5. Festlegen der erforderlichen Maßnahmen<br />
Unfall führen! Be<strong>in</strong>aheunfälle 6. Term<strong>in</strong>e (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) und<br />
Verantwortlichkeiten festlegen<br />
Kritische Situationen<br />
Unsichere Handlungen<br />
Sicherheits-Schwachstellen<br />
7. Durchführen der Maßnahmen<br />
8. Überprüfen der Maßnahmen auf Wirksamkeit<br />
Jeder Arbeitgeber ist zur Gefährdungsbeurteilung<br />
aller Arbeitsplätze se<strong>in</strong>es Unternehmens verpflichtet<br />
(vgl. §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).<br />
In K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen gilt das ArbSchG nur für<br />
das Personal, nicht aber für den überwiegenden Teil<br />
unserer Versicherten – die K<strong>in</strong>der. In Anbetracht der<br />
großen Zahl von K<strong>in</strong>derunfällen, liegt es jedoch nahe,<br />
die Forderungen des ArbSchG auch auf die Prävention<br />
von K<strong>in</strong>derunfällen zu erweitern.<br />
Helfen auch Sie mit, durch e<strong>in</strong>e umfassende Gefährdungsbeurteilung<br />
Unfälle <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />
zu verhüten!<br />
Für die Art und Weise der Beurteilung gibt es ke<strong>in</strong>e<br />
gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet: Der Arbeitgeber<br />
entscheidet, wie er bei der Gefährdungsbeurteilung vorgeht,<br />
welche Methoden und Hilfsmittel er anwendet.<br />
Die vorliegenden Checklisten und das damit verbundene<br />
Vorgehen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Angebot zur Umsetzung der Forderungen<br />
des ArbSchG. Sie berücksichtigen die Unfallverhütungsvorschriften<br />
und allgeme<strong>in</strong> anerkannte<br />
sicherheitstechnische und arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Regeln<br />
sowie typische Bed<strong>in</strong>gungen der K<strong>in</strong>dertagesstätte.<br />
Die Checklisten dienen nicht nur der Beurteilungspflicht<br />
nach § 5 ArbSchG sondern ermöglichen gleichzeitig die<br />
<strong>in</strong> § 6 ArbSchG geforderte Dokumentation der Gefährdungssituation,<br />
der durchgeführten Maßnahmen und<br />
der Erfolgskontrolle.<br />
2. Wer sollte die Gefährdungsbeurteilung durchführen?<br />
Per Gesetz ist der Unternehmer (Träger) zur Gefährdungsbeurteilung<br />
verpflichtet. Er wird diese Aufgabe<br />
<strong>in</strong> der Regel an die Leiter<strong>in</strong> delegieren. Diese sollte<br />
sich bei Bedarf z. B. von Fachkräften für Arbeitssicherheit<br />
und dem oder der Sicherheitsbeauftragten<br />
unterstützen lassen.<br />
4<br />
E<strong>in</strong>e Checkliste (z.B. Gruppenräume) kann durchaus für<br />
die Beurteilung mehrerer Bereiche dienen, wenn gleichartige<br />
Bed<strong>in</strong>gungen gegeben s<strong>in</strong>d. Bei unterschiedlichen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d die Checklisten zu vervielfältigen und<br />
die Gefährdungen für jeden Bereich separat zu beurteilen.<br />
Die Checklisten stellen e<strong>in</strong>e Auswahl von wesentlichen,<br />
den Autoren bekannten Gefährdungen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung<br />
dar; e<strong>in</strong> Fortschreiben wird ausdrücklich<br />
gewünscht. Dazu s<strong>in</strong>d sowohl die Leerzeilen auf den<br />
e<strong>in</strong>zelnen Checklisten, als auch das leere Formblatt<br />
auf Seite 6 vorgesehen.<br />
Erläuterungen zur Form der Checklisten<br />
Alle Checklisten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der rechten oberen Ecke nummeriert.<br />
Beispiel: Nr. 3.5 – 1/2<br />
aktuelle Seite/Gesamtzahl der Seiten<br />
Checklisten Nr. der Checkliste<br />
gem. Inhaltsverzeichnis<br />
• Spalte „Gefährdung/Belastung, Prüfkriterium“<br />
Für die Gefährdungsermittlung wurden die Prüfkriterien<br />
<strong>in</strong> Frageform so formuliert, dass bei Ankreuzen <strong>in</strong> der<br />
Spalte „ja“ ke<strong>in</strong>e Gefährdung besteht. E<strong>in</strong> Kreuz <strong>in</strong> der<br />
Spalte „ne<strong>in</strong>“ zeigt Handlungsbedarf an, d.h. <strong>in</strong> diesen<br />
Fällen s<strong>in</strong>d alle weiteren Spalten dieser Zeile auszufüllen.<br />
Wenn e<strong>in</strong>e Beantwortung der Fragen nicht e<strong>in</strong>deutig<br />
möglich ist kann die Spalte „zum Teil“ markiert werden.<br />
E<strong>in</strong>e ggf. notwendige Erläuterung der Antworten kann <strong>in</strong><br />
der Spalte „Bemerkung“ erfolgen.<br />
• Spalte „Maßnahmen, Verantw.:, Term<strong>in</strong>:“<br />
In dieser Spalte können die zu treffenden Maßnahmen<br />
e<strong>in</strong>schließlich der für die Durchführung Verantwortlichen<br />
sowie die Term<strong>in</strong>setzung dokumentiert werden.