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Erzieherinnengesundheit - UKBW - Kindergärten in Aktion

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Checkliste 8.6: Umgang mit Gefahrstoffen Kita: Bearbeiter:<br />

Datum:<br />

Maßnahme<br />

wirksam?<br />

Schutzziel/<br />

Rechtsgrundlage<br />

Bemerkung MASSNAHMEN Verantw.:<br />

Term<strong>in</strong>:<br />

ja ne<strong>in</strong> zum<br />

Teil<br />

Nr. Gefährdung/Belastung<br />

Prüfkriterien<br />

§ 16 (1) GefStoffV<br />

1 Wurde ermittelt, ob und welche Gefahrstoffe <strong>in</strong> der Kita verwendet werden<br />

(erkennbar z.B. am Gefahrstoffsymbol auf der Verpackung), z.B.<br />

- Re<strong>in</strong>igungs-/Des<strong>in</strong>fektionsmittel,<br />

- Farben, Lacke, Lösemittel oder Kleber?<br />

§ 16 (2) GefStoffV<br />

2 Wurde geprüft, ob die Gefahrstoffe durch ungefährliche oder<br />

m<strong>in</strong>dergefährliche Mittel ersetzt werden können?<br />

3 Wird e<strong>in</strong> Gefahrstoffverzeichnis geführt? § 16 (3a) GefStoffV<br />

§ 16 (4) und<br />

§ 17 GefStoffV<br />

4 Wurde ermittelt, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen<br />

zu treffen s<strong>in</strong>d (Beachtung der R-Sätze [H<strong>in</strong>weise auf die besonderen<br />

Gefahren] und die S-Sätze [Sicherheitsratschläge])?<br />

§ 17 GefStoffV<br />

5 Stehen für den Umgang mit Gefahrstoffen technische Hilfsmittel (z.B. Umfüllvorrichtungen)<br />

und PSA (z.B. Augenschutz, Handschuhe) zur Verfügung?<br />

§ 20 GefStoffV<br />

6 S<strong>in</strong>d Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen vorhanden?<br />

Wird das Personal anhand der Betriebsanweisungen regelmäßig unterwiesen?<br />

SMS-Empfehlungen<br />

7 Erfolgt die Re<strong>in</strong>igung/Des<strong>in</strong>fektion gemäß Re<strong>in</strong>igungsplan (z.B. nach Des<strong>in</strong>fektion<br />

immer mit klarem Wasser nachspülen; Beachtung der Konzentration)?<br />

JArbSchG,<br />

MuSchG<br />

8 Werden Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und<br />

Schwangere beachtet?<br />

§ 24 GefStoffV<br />

9 Werden die Gefahrstoffe sicher gelagert:<br />

- für K<strong>in</strong>der unzugänglich,<br />

- übersichtlich geordnet, nicht <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe zu<br />

Lebensmitteln oder Arzneimitteln,<br />

- nicht <strong>in</strong> Gefäßen die durch Form mit Lebensmitteln<br />

verwechselt werden können (z.B. ke<strong>in</strong>e Tr<strong>in</strong>kflaschen)<br />

§ 6 GefStoffV<br />

10 S<strong>in</strong>d die Behältnisse, <strong>in</strong> denen Gefahrstoffe gelagert werden, gekennzeichnet<br />

(u.a. chemische Bezeichnung, Gefahrensymbole und<br />

-bezeichnung, R- und S-Sätze, Hersteller)?<br />

Bitte ergänzen Sie weitere Gefährdungen:<br />

39<br />

Nr. 8.6–1/1

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