Erzieherinnengesundheit - UKBW - Kindergärten in Aktion
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Genesung und Entschädigung. Welche Leistungen<br />
im E<strong>in</strong>zelnen für die Versicherten <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />
zur Verfügung stehen,<br />
wird <strong>in</strong> Infobox 3.2 beschrieben.<br />
Infobox 3.2<br />
Rehabilitationsleistungen sowie Geldleistungen an<br />
Verletzte/Erkrankte durch die gesetzliche Unfallversicherung<br />
Rehabilitationsleistungen:<br />
Mediz<strong>in</strong>ische<br />
Maßnahmen<br />
(Heilbehandlung)<br />
Berufl iche<br />
Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />
(Berufshilfe)<br />
Soziale (gesellschaftliche)Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />
ärztliche und zahnärztliche<br />
Behandlung,<br />
Arznei- und Verbandmittel,<br />
Heilmittel (e<strong>in</strong>schließlichKrankengymnastik<br />
u. a.),<br />
Ausstattung mit<br />
Körperersatzstücken,<br />
orthopädischen und<br />
anderen Hilfsmitteln,<br />
Belastungserprobung<br />
und Arbeitstherapie,<br />
häusliche Krankenpfl<br />
ege.<br />
Umschulungs-, Aus-<br />
und Fortbildungsmaßnahmen,<br />
Arbeitserprobung,<br />
Berufsfi ndung,<br />
Leistungen zur Förderung<br />
der Arbeitsaufnahme,<br />
e<strong>in</strong>schließlich<br />
E<strong>in</strong>gliederungsbeihilfe<br />
an Arbeitgeber.<br />
Kraftfahrzeughilfe,<br />
Wohnungshilfe,<br />
Ärztlich verordneter<br />
Rehabilitationssport,<br />
sonstige Leistungen,<br />
z. B. Erholungsaufenthalte<br />
für Schwerverletzte.<br />
Pfl ege Pfl egegeld,<br />
Hauspfl ege,<br />
Heimpfl ege.<br />
Geldleistungen an Verletzte/Erkrankte:<br />
Verletztengeld Verletztengeld während<br />
der mediz<strong>in</strong>ischen Rehabilitation<br />
Übergangsgeld Übergangsgeld während<br />
der berufl ichen Rehabilitation<br />
Verletztenrente Verletztenrente, vorläufi <br />
ge Entschädigung, Rente<br />
auf unbestimmte Zeit.<br />
Im Gegensatz zur Kranken- oder Rentenversicherung<br />
ist die gesetzliche Unfallversicherung<br />
Sache des Arbeitgebers. Er meldet se<strong>in</strong>en<br />
Betrieb bei e<strong>in</strong>er Berufsgenossenschaft<br />
Kapitel 3: Praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
51<br />
oder e<strong>in</strong>em anderen zuständigen Unfallversicherungsträger<br />
an und zahlt den kompletten<br />
Versicherungsbeitrag.<br />
Jeder, der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeits-, Ausbildungs-<br />
oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes<br />
versichert; der Versicherungsschutz besteht<br />
ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand<br />
oder Nationalität. Er erstreckt sich auf<br />
Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.<br />
E<strong>in</strong> wichtiges Instrument im überbetrieblichen<br />
Arbeitsschutz ist die Befugnis der Unfallversicherungsträger,Unfallverhütungsvorschriften<br />
(UVV) zu erlassen (Kap. 2.1.14). Diese<br />
gelten nur für die Mitgliedsunternehmen und<br />
deren Beschäftigte als Versicherte der Berufsgenossenschaft.<br />
Sie gelten nicht für die Allgeme<strong>in</strong>heit.<br />
Sie werden als autonomes Satzungsrecht<br />
von den Selbstverwaltungsorganen, den<br />
Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften,<br />
beschlossen. Sie bedürfen der Genehmigung<br />
durch die Aufsichtsbehörde, dem<br />
Bundesm<strong>in</strong>ister für Arbeit und Sozialordnung<br />
(§ 15 Abs. 4 SGB VII). Der Unternehmer hat im<br />
Rahmen se<strong>in</strong>er Sorgfaltspfl icht eigenständig<br />
Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen,<br />
darf aber nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen von den b<strong>in</strong>denden<br />
UVVen abweichen.<br />
Im Folgenden werden die Leistungsfälle, die<br />
bei der gesetzlichen Unfallversicherung zum<br />
Tragen kommen – also das, was verh<strong>in</strong>dert<br />
werden soll – aufgeführt und kurz erläutert.<br />
Arbeitsunfall<br />
Versicherte s<strong>in</strong>d bei ihrer Arbeit und auf<br />
Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und<br />
Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung<br />
erfolgt dabei nach dem Schadensersatzpr<strong>in</strong>zip.<br />
Das gilt auch für Tätigkeiten, die<br />
mit der Arbeit <strong>in</strong> Zusammenhang stehen, wie<br />
beispielsweise:<br />
bei der Verwahrung, Beförderung,<br />
Instandhaltung oder Erneuerung von<br />
Arbeitsgeräten,<br />
auf e<strong>in</strong>em mit der versicherten Tätigkeit<br />
zusammenhängenden unmittelbaren Weg<br />
nach und von dem Ort der Tätigkeit,<br />
Teilnahme am Betriebssport,<br />
Betriebsausflüge und -feiern,<br />
Versicherungsschutz besteht auch bei<br />
Familienheimfahrten,<br />
wenn Versicherte den unmittelbaren<br />
Weg nach oder von der Arbeitsstätte<br />
verlassen, um ihr K<strong>in</strong>d wegen der beruflichen<br />
Abwesenheit der Eltern fremder<br />
Obhut anzuvertrauen,