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Eine empirische Analyse mit kombinierten Individual

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Bundesländern <strong>mit</strong> 4313 erstbefragten Betrieben durchgeführt (Bellmann 2002). Im<br />

Jahr 2004 anhält die Erhebung Angaben von 15689 Betrieben, davon sind 5585 in<br />

den neuen Bundesländern und Ost-Berlin.<br />

Mit der BLH stehen kombinierte Informationen aus der Beschäftigten- und der Leis-<br />

tungsempfängerhistorik (LeH) der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. 14 Die in<br />

der Beschäftigtenhistorik enthaltenen Informationen zur abhängigen Erwerbstätigkeit<br />

stammen dabei aus den Meldungen der jeweiligen Arbeitgeber zur Sozialversiche-<br />

rung, wobei das Meldeverfahren die Art, den Umfang sowie die Struktur der Daten<br />

letztlich bestimmt. Für einzelne Beschäftigte wird dabei mindestens einmal im Jahr,<br />

also spätestens zum 31. Dezember jeden Jahres, eine Meldung abgegeben. Diese<br />

enthalten unter anderem Angaben zum Alter, Geschlecht und der Nationalität des<br />

Beschäftigten. Weiterhin werden der Beginn und das Ende des Meldezeitraumes, der<br />

so maximal ein Jahr betragen kann, der ausgeübte Beruf 15 , das Bildungsniveau in<br />

Verbindung <strong>mit</strong> dem beruflichen Qualifikationsniveau, der Wirtschaftszweig und der<br />

Arbeitsort sowie Entgeltangaben erfasst 16 (Alda et al. 2005).<br />

Im hier verwendeten Datensatz sind ursprünglich alle in der BLH enthaltenden Mel-<br />

dungen der Betriebe aus dem IAB-Betriebspanel zu finden, die sich über den 30. Ju-<br />

ni mindestens eines der Jahre zwischen 1996 und 2004 erstrecken. Existiert für ei-<br />

nen Betrieb in einem dieser Jahre kein gültiges Interview im IAB-Betriebspanel, so<br />

werden der Betrieb sowie seine Beschäftigten in dem betreffenden Jahr nicht be-<br />

rücksichtigt. Gleiches gilt für die Vor- und Nachbiographien der Beschäftigten, sofern<br />

14 Auf die LeH wird nicht weiter eingegangen, da hier nur Angaben aus der BeH verwendet werden.<br />

15 Gemeint ist hier die Berufsordnung (3-Steller) der Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit.<br />

16 Beim Entgelt ist allerdings zu beachten, dass dieses nur bis zur Höhe der Beitragsgrenze gemeldet<br />

werden muss. Aus verfahrenstechnischen Gründen darf daher der maximal zu beobachtende Wert<br />

nicht mehr als 103,33% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze betragen.<br />

14

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