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Eine empirische Analyse mit kombinierten Individual

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Vorschriften 33 bezieht sich die Höhe des von den Betrieben zu meldenden Entgelts<br />

auf den Meldezeitraum. Da der Meldezeitraum ebenfalls bekannt ist, kann so das<br />

durchschnittliche Tagesentgelt berechnet und in den Schätzungen verwendet wer-<br />

den. Zudem haben die Entgeltmeldungen nur bis zur Höhe der im jeweiligen Jahr<br />

und Bundesgebiet 34 gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu erfolgen, so dass hier<br />

eine Rechtszensierung der Lohnvariablen vorliegt. 35 Da diese Eigenschaft der Lohn-<br />

variablen bei OLS-Schätzungen zu Problemen führen kann, besteht einerseits die<br />

Möglichkeit, die zensierten Beobachtungen aus der Untersuchung auszuschließen.<br />

In diesem Fall sind die Schätzergebnisse allerdings nur noch <strong>mit</strong> Blick auf die im Da-<br />

tensatz enthaltenen Beobachtungen zu interpretieren. Neben TOBIT-Schätzern, die<br />

eine Zensierung der abhängigen Variablen zulassen, besteht andererseits die Mög-<br />

lichkeit, den unbeobachteten rechten Rand der Lohnverteilung bei Annahme einer<br />

speziellen statistischen Verteilung zu imputieren (Alda 2006).<br />

Gartner (2005) schlägt ein Verfahren vor, das nicht den Erwartungswert der loga-<br />

rithmierten Lohnvariablen bei der Imputation verwendet, da so die Korrelation der<br />

imputierten Löhne <strong>mit</strong> den Kovariaten größer ist als die der wahren unbeobachteten<br />

Löhne <strong>mit</strong> den verwendeten Kovariaten. Hier fallen die Standardfehler in Schätzun-<br />

gen <strong>mit</strong> imputierten Lohnangaben zu niedrig aus. Bessere Ergebnisse werden erzielt,<br />

wenn der Erwartungswert der logarithmierten Lohnvariablen um einen Störterm er-<br />

33<br />

Hierbei handelt es sich maßgeblich um die „Verordnung über die Erfassung und Über<strong>mit</strong>tlung von<br />

Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und –über<strong>mit</strong>tlungsverordnung DE-<br />

ÜV“.<br />

34<br />

Es finden abweichende Beitragsbemessungsgrenzen für die alten und neuen Bundesländer Anwendung.<br />

35<br />

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass aus meldetechnischen Gründen auch Entgelte in den<br />

Daten enthalten sein können, die bis zu 3,33% über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegen.<br />

Am linken Rand der Lohnverteilung können sich auch <strong>mit</strong>unter sehr geringe Entgelte befinden.<br />

Alle Entgeltmeldungen, die kleiner gleich der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze sind, bleiben<br />

im Folgenden unberücksichtigt. Geringfügig Beschäftigten sind da<strong>mit</strong> aus dem Datensatz ausgeschlossen.<br />

24

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