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HINAUS INS WEITE - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

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Verzeichnis 1 9<br />

In der Übergangszeit liegt die Verantwortung für die Durchführung der FEA <strong>in</strong> der ELKTh noch<br />

im Predigersem<strong>in</strong>ar Neudietendorf – Ansprechpartner<strong>in</strong> ist Studienleiter<strong>in</strong> C .Neumann .<br />

In der EKKPS wird die Verantwortung vom <strong>Kirche</strong>namt – Referat E 2, KR Stauß – wahrgenommen<br />

und die konkreten Übergangsregelungen s<strong>in</strong>d im Vorfeld der Entsendungszeit<br />

mit jedem betroffenen Vikariatskurs besprochen worden .<br />

Was wird anders?<br />

1 . Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der FEA liegt <strong>in</strong> Zukunft im Pastoralkolleg<br />

2 . Neben dem Verwaltungskurs, dem F<strong>in</strong>anztag und dem FEA-Kurs im 1 . Entsendungsjahr<br />

am Predigersem<strong>in</strong>ar <strong>in</strong> Wittenberg gibt es dann im 2 . und . Entsendungsjahr Wahlfreiheit<br />

im Blick auf Themen und Kurse .<br />

. Im 2 . und Entsendungsjahr gibt es neben den selbstgewählten Kursen e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> Regionalgruppen<br />

4 . Bei Bedarf kann <strong>in</strong> der Entsendungszeit Supervision und/oder geistliche Begleitung<br />

<strong>in</strong> Anspruch beantragt werden und wird f<strong>in</strong>anziell unterstützt .<br />

Richtl<strong>in</strong>ie zur Durchführung der Fortbildung <strong>in</strong> den ersten Amtsjahren (FEA)<br />

fürPfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen und ord<strong>in</strong>ierte Geme<strong>in</strong>depädagogen<br />

und Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen im Entsendungsdienst der EKM<br />

Vom . April 2007<br />

Das Kollegium des <strong>Kirche</strong>namtes erlässt gemäß Artikel 7 Abs . 2 Nr . 5 der Vorläufigen Ordnung<br />

der Föderation <strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> <strong>Mitteldeutschland</strong> (EKM) folgende Richtl<strong>in</strong>ie:<br />

I.<br />

1. Geltungsbereich<br />

1 .1 Diese Richtl<strong>in</strong>ie f<strong>in</strong>det Anwendung auf die Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen Geme<strong>in</strong>depädagogen<br />

und Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen, die im Entsendungs- oder Probedienst<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu e<strong>in</strong>er Teilkirche der Föderation<br />

<strong>Evangelische</strong>r <strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> <strong>Mitteldeutschland</strong> stehen .<br />

1 .2 Die Richtl<strong>in</strong>ie gilt entsprechend für Pfarrer, Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pastor<strong>in</strong>nen im Entsendungs-<br />

oder Probedienst, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em privatrechtlichen Pfarrerdienstverhältnis stehen .<br />

1 . Die die Fortbildung <strong>in</strong> den ersten Amtsjahren betreffenden Regelungen <strong>in</strong> § 1 Absatz 1 der<br />

Pfarrerfortbildungsordnung vom 14 . September 1999 (ABl . ELKTh S . 2 9) und <strong>in</strong> Nr . 2 .1 .<br />

der Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>ie vom 24 . Februar 1998 (ABl . EKKPS S . 58) bleiben unberührt .<br />

Jahresprogramm 2008 zur Fort- und Weiterbildung im Verkündigungsdienst der EKM<br />

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