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HINAUS INS WEITE - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

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2. EKKPS<br />

H<strong>in</strong>weise 155<br />

Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Nachstehend veröffentlichen wir als Verwaltungsanordnung des Konsistoriums die Richtl<strong>in</strong>ie<br />

über die Teilnahme von Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst<br />

an Maßnahmen der Fortbildung und der Weiterbildung <strong>in</strong> der <strong>Kirche</strong>nprov<strong>in</strong>z Sachsen mit<br />

e<strong>in</strong>em Beschluss zur Anwendung der Richtl<strong>in</strong>ie .<br />

Angefügt ist e<strong>in</strong> Mustervertrag für e<strong>in</strong>e Fort- und Weiterbildungsvere<strong>in</strong>barung .<br />

Die bisherige Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>ie vom 26 .11 .1996 (ABl . S . 174) verliert damit ihre Gültigkeit .<br />

Magdeburg, den 4 . .1998 Für das Konsistorium<br />

P-A 847/98 Lippold<br />

Richtl<strong>in</strong>ie über die Teilnahme von Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst<br />

an Maßnahmen der Fortbildung und der Weiterbildung <strong>in</strong> der <strong>Kirche</strong>nprov<strong>in</strong>z Sachsen<br />

vom 24 .2 .1998<br />

Fortbildungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Aufgrund von § 8 Pfarrdienstgesetz und § 16 Pfarrdienstausführungsgesetz und § 8 Abs . 2<br />

Kirchliche Arbeitsvertragsordnung erlässt das Konsistorium folgende Richtl<strong>in</strong>ie:<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

1 .1 . Die berufliche Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst<br />

(nachfolgend Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter) hat das Ziel, die<br />

theologischen, didaktischen und methodischen Kenntnisse zu erweitern und die beruflichen<br />

Fähigkeiten zu befestigen und neue zu erwerben .<br />

1 .2 . Die berufliche Fort- und Weiterbildung ist Bestandteil der Stellenbeschreibungen<br />

und der Dienstanweisungen .<br />

1 . . In allen Ausschreibungen von Stellen im Verkündigungsdienst soll darauf h<strong>in</strong>gewiesen<br />

werden, dass bei der Besetzung bevorzugt Bewerber<strong>in</strong>nen und Bewerber berücksichtigt<br />

werden, die Fort- oder Weiterbildung nachweisen können .<br />

Bei Ausschreibungen von Stellen, die e<strong>in</strong>e spezielle fachliche Qualifizierung erfordern,<br />

soll der Nachweis der Teilnahme an fachspezifischen Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen<br />

besonders berücksichtigt werden .<br />

2. Verpflichtung zur Fort- oder Weiterbildung<br />

2 .1 . Alle Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter s<strong>in</strong>d verpflichtet, alle drei Jahre an e<strong>in</strong>er anerkannten<br />

Maßnahme der Fort- oder Weiterbildung von e<strong>in</strong>er Woche Länge teilzunehmen<br />

. Die Teilnahme an längeren Fortbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen ist<br />

auf die Zeiträume von je drei Jahren anzurechnen .<br />

2 .2 . Pfarrer<strong>in</strong>nen und Pfarrer<strong>in</strong>nen sowie Geme<strong>in</strong>depädagog<strong>in</strong>nen und Geme<strong>in</strong>depädagogen<br />

nach dem Geme<strong>in</strong>depädagogengesetz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den ersten Dienstjahren verpflichtet,<br />

an den Aufbaukursen der Predigersem<strong>in</strong>are und am Verwaltungskurs teilzunehmen<br />

. Die Teilnahme wird bestätigt und zur Personalakte genommen .<br />

Jahresprogramm 2008 zur Fort- und Weiterbildung im Verkündigungsdienst der EKM

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