HINAUS INS WEITE - Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
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152 H<strong>in</strong>weise<br />
Rechtsgrundlagen<br />
1. ELKTh<br />
Fortbildung der Pfarrer und Pastor<strong>in</strong>nen<br />
Der Landeskirchenrat hat am 14 .09 .1999 die Pfarrerfortbildungsordnung beschlossen .<br />
Damit beabsichtigt er die Fortbildung der Pfarrer und Pastor<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geordneten<br />
Rahmen zu fördern . Das Pfarrergesetz verpflichtet alle Pfarrer und Pastor<strong>in</strong>nen zur regelmäßigen<br />
Fortbildung . Damit werden auch die beurlaubten und die sich im Wartestand bef<strong>in</strong>dlichen<br />
Pfarrer und Pastor<strong>in</strong>nen angesprochen .<br />
Die Anforderungen des Pfarramtes erfordern e<strong>in</strong>e Vielzahl von Kenntnissen, E<strong>in</strong>sichten und<br />
Fertigkeiten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>neren Funktionszusammenhang den Kern theologischer Kompetenz<br />
beschreiben . Um den Anforderungen des Pfarramts gerecht zu werden, sollen die<br />
Fortbildungsangebote der <strong>Kirche</strong> wahrgenommen werden .<br />
E<strong>in</strong> Ausschuss wird die Fortbildungsarbeit <strong>in</strong> der Landeskirche begleiten .<br />
Eisenach, den 14 .09 . 1999<br />
Der Landeskirchenrat der Evang .-Luth . <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
Dr . Lüdde<br />
Oberkirchenrät<strong>in</strong><br />
Pfarrerfortbildungsordnung<br />
Vom 14 .9 .1999<br />
Der Landeskirchenrat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 14 .9 .1999 aufgrund von § 9 Pfarrergesetz<br />
und Art . 9 a Pfarrerergänzungsgesetz folgende Verordnung zur Fortbildung für Pfarrer<br />
und Pastor<strong>in</strong>nen (Pfarrerfortbildungsordnung) beschlossen .<br />
§ 1<br />
(1) Jeder Pfarrer und jede Pastor<strong>in</strong> ist zur regelmäßigen Fortbildung dienstlich verpflichtet .<br />
Die Fortbildung soll dazu dienen, die bisher erworbene theologische Kompetenz, die für<br />
die auftragsgemäße und sachgerechte Führung des Pfarramtes notwendig ist, zu vertiefen<br />
und zu festigen . Fortbildungsangebote sollen dazu ermutigen, sich auf die sich ständig<br />
wandelnde und differenzierter werdende Situation <strong>in</strong> <strong>Kirche</strong> und Gesellschaft e<strong>in</strong>zulassen .<br />
Die persönliche Vergewisserung über den Auftrag der <strong>Kirche</strong> soll <strong>in</strong> Angeboten für Zeiten<br />
der Bes<strong>in</strong>nung und der Klärung der persönlichen Situation gefördert werden .<br />
(2) Die Fortbildung der Pfarrer geschieht vorrangig <strong>in</strong> den mit der Fortbildung beauftragten<br />
Institutionen der Landeskirche oder <strong>in</strong> anderen von der Landeskirche anerkannten Fortbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />
. Die von der Landeskirche anerkannten und geförderten Fortbildungsangebote<br />
werden im jährlichen Fortbildungsplan veröffentlicht .<br />
Jahresprogramm 2008 zur Fort- und Weiterbildung im Verkündigungsdienst der EKM