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Betriebsbezogene Kinderbetreuung in Bremen Dokumentation einer ...

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Arbeitnehmerkammer <strong>Bremen</strong><br />

oder Spätbetreuung ausgegangen worden. Das wären bei nur e<strong>in</strong>er Krabbelgruppe die<br />

Hälfte der K<strong>in</strong>der. Bei zwei Krabbelgruppen nur e<strong>in</strong> Viertel, bei zwei Gruppen mit kle<strong>in</strong>er<br />

Altersmischung etwas mehr als e<strong>in</strong> Achtel und bei e<strong>in</strong>er Gruppe für K<strong>in</strong>der unter 3<br />

Jahren <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit e<strong>in</strong>er Gruppe für 3-6-Jährige e<strong>in</strong> Siebtel der K<strong>in</strong>der.<br />

3.3 Kostenreduzierung<br />

Die beiden größten Kostenfaktoren s<strong>in</strong>d die Gehaltskosten und die Miete, wie den vorangegangenen<br />

Tabellen zu entnehmen ist. Deshalb s<strong>in</strong>d hier zur leichteren F<strong>in</strong>anzierbarkeit<br />

Sparmöglichkeiten zu prüfen.<br />

Zunächst wären da die Raumkosten, die sich als Beteiligungsmöglichkeit <strong>in</strong> nichtmonetärer<br />

Form für Betriebe anbieten, will sagen: <strong>in</strong> Form von Raum-Überlassung.<br />

Denkbar wäre die mietfreie Überlassung von Räumen, wobei sich dieses für den betreffenden<br />

Betrieb steuerlich günstig auswirkt, weil die nicht e<strong>in</strong>geforderte Miete als<br />

Spende oder als Beitrag für <strong>K<strong>in</strong>derbetreuung</strong> <strong>in</strong> voller Höhe Ergebnis-m<strong>in</strong>dernd und<br />

damit E<strong>in</strong>kommenssteuer-verr<strong>in</strong>gernd angesetzt werden kann. Als Durchschnittswert<br />

wird allgeme<strong>in</strong> gerechnet, dass 60 Prozent der Zuwendung für den Betrieb als Nettokosten<br />

anfallen.<br />

Für die Gehaltskosten existieren verschiedene Möglichkeiten der Reduzierung. Zwei<br />

Programme des Arbeitsamtes und der § BSHG-19 können genutzt werden:<br />

E<strong>in</strong>stellungszuschuss bei Neugründung<br />

– 50 Prozent des regulären Gehaltes bis zu 12 Monate<br />

– muss e<strong>in</strong> neu geschaffener Arbeitsplatz se<strong>in</strong><br />

– der Arbeitgeber darf höchstens seit 24 Monaten bestehen und höchstens 5 Beschäftigte<br />

haben<br />

– die e<strong>in</strong>zustellende Person muss aus Weiterbildung, ABM oder SGB III kommen<br />

oder m<strong>in</strong>destens drei Monate vom Arbeitsamt Leistungen bezogen haben<br />

Diese Leistung ist an den Betrieben orientiert und ist e<strong>in</strong>e Pflichtleistung des Arbeitsamtes,<br />

kann also nicht verweigert werden.<br />

Berufsrückkehrer<strong>in</strong>nen-Programm<br />

– wird zur Hälfte von der EU bezahlt und zur Hälfte vom Arbeitsamt<br />

– Gehaltskostenzuschuss für 6 bis 12 Monate<br />

– ist Personen-orientiert für Berufsrückkehrer<strong>in</strong>nen<br />

– ist e<strong>in</strong> Pflichtleistung und kann daher nicht vom Arbeitsamt verweigert werden,<br />

wenn die Frau die Voraussetzungen erfüllt<br />

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