Geschäftsbericht 2011 - Bank Coop
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Derivative Finanzinstrumente<br />
Handelsgeschäfte<br />
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente<br />
erfolgt in den Positionen «Positive bzw. negative Wiederbeschaffungswerte»<br />
zum Fair Value. Der Fair Value<br />
basiert auf Marktkursen, Discounted-Cashflow- und<br />
Optionspreis-Modellen. Bei Transaktionen mit derivativen<br />
Finanzinstrumenten, welche zu Handelszwecken<br />
eingegangen werden, erfolgt die Verbuchung der realisierten<br />
und der unrealisierten Erfolge im «Erfolg aus<br />
dem Handelsgeschäft».<br />
Absicherungsgeschäfte<br />
Die <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> setzt ausserdem derivative Finanzinstrumente<br />
im Rahmen des Asset-and-Liability-Managements<br />
zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken ein.<br />
Für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden<br />
auch Macro Hedges verwendet. Die damit zusammenhängende<br />
Erfolgskomponente wird dem «Erfolg aus<br />
dem Zinsengeschäft» zugewiesen. Der Erfolg aus den<br />
für das Bilanzstrukturmanagement zur Bewirtschaftung<br />
der Zinsänderungsrisiken eingesetzten Derivaten<br />
wird nach der Accrual-Methode ermittelt. Dabei<br />
wird die Zinskomponente nach der Zinseszinsmethode<br />
über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt.<br />
Die aufgelaufenen Zinsen auf den Absicherungspositionen<br />
werden im «Ausgleichskonto» unter den «Sonstigen<br />
Aktiven» bzw. den «Sonstigen Passiven» ausgewiesen.<br />
Sicherungsbeziehungen, Ziele und Strategien der Absicherungsgeschäfte<br />
werden jeweils beim Abschluss<br />
der derivativen Finanzinstrumente dokumentiert. Die<br />
Effektivität der Sicherungsbeziehung wird monatlich<br />
von der Abteilung Risikokontrolle überprüft und an das<br />
Asset & Liability Committee rapportiert.<br />
Vorsorgeeinrichtungen<br />
Die Mitarbeitenden der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> sind in der Pensionskasse<br />
der Basler Kantonalbank gemäss den Bestimmungen<br />
des BVG, der Stiftungsurkunde und des<br />
Reglements gegen die Folgen von Alter, Tod und Invalidität<br />
versichert. Die Pensionskasse ist eine selbstständige,<br />
nach dem Leistungsprimat organisierte Kasse<br />
unter der Aufsicht des Justiz- und Sicherheitsdepartements<br />
des Kantons Basel-Stadt.<br />
Der Vorsorgeplan der Pensionskasse der Basler Kantonalbank<br />
setzt sich aus zwei Elementen zusammen,<br />
nämlich aus einem Rentenplan und aus einem Kapitalplan.<br />
Während im Rentenplan der Basislohn versichert<br />
wird, dient der Kapitalplan der Versicherung des<br />
Bonus sowie demjenigen Teil des vertraglichen Jahresgehalts,<br />
der das Maximum des im Rentenplan versicherten<br />
Jahreslohns übersteigt. Die Finanzierung<br />
der Vorsorgepläne erfolgt zu rund einem Drittel durch<br />
Beiträge der Arbeitnehmer und zu rund zwei Dritteln<br />
durch solche des Arbeitgebers. Die erforderlichen Prämien<br />
an die Vorsorgeeinrichtung werden von den<br />
angeschlossenen Gesellschaften monatlich bezahlt<br />
und als Bestandteil der «Sozialleistungen» innerhalb<br />
des «Personalaufwandes» verbucht. Weitere Einflüsse<br />
auf die Jahresrechnung ergeben sich aufgrund der<br />
Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Vorsorgeeinrichtung.<br />
Unter- oder Überdeckungen in der Pensionskasse<br />
können für die <strong>Bank</strong> einen wirtschaftlichen<br />
Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung auslösen.<br />
Dieser wirtschaftliche Nutzen bzw. diese wirtschaftliche<br />
Verpflichtung wird in den «Sonstigen<br />
Aktiven» bzw. den «Wertberichtigungen und Rückstellungen»<br />
bilanziert. Die Arbeitgeberbeitragsreserve<br />
wird dem aktuellen Jahresabschluss der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong><br />
entnommen und ist in der Position «Sonstige Aktiven»<br />
aktiviert. Die Äufnungen und die Entnahmen werden<br />
über den «Personalaufwand» gebucht. Eine Berechnung<br />
von Zinsen oder eine Diskontierung des Nominalbetrages<br />
der Arbeitgeberbeitragsreserve erfolgt<br />
nicht.<br />
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben<br />
für das abgeschlossene Rechnungsjahr gegenüber<br />
dem Vorjahr – mit Ausnahme der Anpassung der Abschreibungsdauer<br />
für Softwarelizenzen – keine wesentlichen<br />
Änderungen erfahren.<br />
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Nach dem Bilanzstichtag sind keine ausserordentlichen<br />
Ereignisse eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss<br />
auf die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage<br />
der <strong>Bank</strong> <strong>Coop</strong> im vergangenen Jahr gehabt hätten.<br />
Anhang zur Jahresrechnung 101